Gemeinderatswahlen Muri bei Bern
6. Wirtschaft & Arbeit (0/4)

1. Soll die Schweiz ein umfassendes Freihandelsabkommen (inkl. Landwirtschaft) mit den USA anstreben?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Freihandel bedeutet, dass der Handel zwischen zwei Staaten nicht durch Zölle, Import-Kontingente oder ähnliche Vorschriften behindert wird. Ein Freihandelsabkommen gewährleistet diesen Freihandel, indem ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den vertragsschließenden Staaten abgeschlossen wird. Die Schweiz verfügt derzeit über kein Freihandelsabkommen mit der USA, obwohl sie seit 2021 der wichtigste Exportmarkt der Schweiz und seit längerem die zweitwichtigste Handelspartnerin (nach Deutschland) ist.

Während die USA ca. 36. Millionen Franken am Schweizer Zoll für ihre Exporte in die Schweiz zahlen mussten, zahlte die Schweiz mit 300 Millionen Franken fast das 10-fache an Zollgebühren. Dies liegt daran, dass viele Produkte aus den USA bereits heute zollfrei in die Schweiz importiert werden. Einzig im Bereich der Landwirtschaft sind die Zölle noch relativ hoch. Dies führt dazu, dass die Schweiz rund dreimal mehr landwirtschaftliche Produkte in die USA einführt als die USA in die Schweiz. Damit ein Handelsabkommen mit den USA zustande kommen kann, geht man davon aus, dass die USA Zugang zum Schweizer Agrarmarkt bekommen will und dementsprechend die Zölle in diesem Bereich gesenkt werden müssten.

Die USA wurden in den letzten Jahren zum zweitwichtigsten Handelspartner der Schweiz. Der Anteil der Güterexporte in die USA, gemessen an allen Schweizer Güterexporten, ist in den letzten Jahren auf ca. 15 Prozent gestiegen. Seit 2021 ist die USA der wichtigste Exportmarkt der Schweiz. 2021 lieferte die Schweiz Waren von 47 Milliarden Franken in die USA.

Werden die Importzölle für landwirtschaftliche Produkte aus den USA gesenkt, bedeutet dies mehr Wettbewerb für die Schweizer Landwirtschaft.

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2. Befürworten Sie die Einführung eines für alle Arbeitnehmenden gültigen Mindestlohnes von rund 4'500 CHF (pro Vollzeitstelle)?

3. Befürworten Sie eine vollständige Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten (Festlegung nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung des Arbeitsgesetzes)?

4. Sollen Angestellte der Gemeinde mit schmerzhafter Regelblutung bis zu drei Tage pro Menstruationszyklus freinehmen dürfen?