Stadtratswahlen Bern
10. Politisches System & Digitalisierung (0/4)

1. Soll die Berner Stadtregierung von fünf auf sieben Mitglieder erweitert werden?

2. Soll das Schweizer Mobilfunknetz möglichst flächendeckend mit der neusten Technologie ausgestattet werden (aktuell 5G-Standard)?

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Erläuterungen
Pro
Contra

5G ist der Name der fünften Mobilfunkgeneration, die die vorgängigen 4G und 3G Generationen ablöst. Das neue Mobilfunknetz erhöht die Datenübertragungskapazitäten, was aufgrund des zunehmenden Datenverkehrs notwendig ist. Die Technologie ist ähnlich wie bei der vierten Generation des Mobilfunks, jedoch effizienter und ermöglicht eine schnellere Datenübertragung.

Das Mobilfunknetz sendet nichtionisierende Strahlung aus, was bedeutet, dass die Energie der Strahlung nicht ausreicht, um Atome oder Moleküle in einen elektrisch geladenen Zustand zu versetzen.

Die Schweiz hat, verglichen mit anderen Ländern, sehr tiefe gesetzlich festgelegte Grenzwerte und muss deshalb besonders vorsichtig mit der Strahlung umgehen. Es gilt das Vorsorgeprinzip für Umwelt- und Gesundheitspolitik, welches besagt, dass denkbare Gefahren bei unvollständiger Wissensbasis weitestgehend vermieden bzw. minimiert werden sollen.

Die möglichen gesundheitlichen Risiken von Mobilfunkstrahlung wurden bisher in der Schweiz noch nicht ausreichend erforscht, um abschliessende Aussagen über die Bedenklichkeit oder das Ausmass der gesundheitlichen Risiken der Mobilfunkstrahlung zu machen.

Es gibt keinen Hinweis darauf, dass 5G der Gesundheit stärker schadet als 4G oder WLAN.

Um die Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft voranzutreiben, sind leistungsfähige Mobilfunknetze nach dem 5G-Standard unverzichtbar.

Das neue Mobilfunknetz funktioniert effizienter.

Die möglichen negativen Folgen der 5G-Strahlung auf Lebewesen wurden noch nicht ausreichend erforscht.

Das 5G Netz verursacht viel Elektroschrott und gefährdet die Natur.

Menschen, die empfindlich auf elektromagnetische Strahlung sind, kann die Verdichtung des Mobilfunknetzes schaden.

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3. Soll die Schweiz ihre Neutralität strikt auslegen (weitgehender Verzicht auf wirtschaftliche Sanktionen)?

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Erläuterungen

Gemäss Schweizerischer Bundesverfassung  müssen der Bundesrat und das Parlament Massnahmen zur Wahrung der Neutralität der Schweiz treffen. 

Massgebend ist das von der Schweiz ratifizierte Neutralitätsrecht, welches im Haager Abkommen von 1907 die Rechte und Pflichten neutraler Staaten regelt. Dies beinhaltet unter anderem das Nichteinmischen bei bewaffneten Konflikten. Gleichzeitig verfügt die Schweiz aber über eine Armee, um die Unabhängigkeit und territoriale Integrität zu gewährleisten. Die Schweiz ist Mitglied in verschiedenen internationalen Organisationen, aufgrund Ihrer Neutralität jedoch in keinen Militärbündnissen. 

Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine wurde in der Schweiz vermehrt die Frage nach der Vereinbarkeit von wirtschaftlichen Sanktionen mit der Neutralität gestellt. Im Februar 2022 hat der Bundesrat entschieden, einige Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen. Diese sind beispielsweise ein Importverbot von Kohle, Sperre von Vermögenswerten und Exportverbote von Güter für die Luft- und Raumfahrt. Die vollständige Liste findet sich auf der Webseite des SECO.

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4. Befürworten Sie engere Beziehungen zur Europäischen Union (EU)?

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Erläuterungen

Seit 1958 hat sich aus der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit sechs Mitgliedsstaaten die heutige Europäische Union (EU) mit aktuell 27 Mitgliedsstaaten entwickelt (2016 hat sich Grossbritannien für den Austritt entschieden, sodass die Zahl der Mitgliedsstaaten von 28 auf 27 gesunken ist).

Die EU regelt heute z.B. den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital zwischen ihren Mitgliedsstaaten (Binnenmarkt). Zudem wurde eine Währungsunion (Euro) eingeführt, der aber nur 20 Staaten angehören, und es wird auch eine gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik verfolgt.

Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören zusätzlich zu den EU-Staaten die Länder Lichtenstein, Norwegen und Island. Im Jahr 1992 lehnte die Schweizer Stimmbevölkerung den Beitritt zum EWR mit 50,3% ab. Allerdings hat die Schweiz seit dem Jahr 2000 in mehreren Runden zahlreiche bilaterale Verträge mit der EU abgeschlossen. Heute regeln insgesamt 120 bilaterale Abkommen das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU. Verhandlungen zu einem institutionellen Rahmenabkommen mit der EU wurden vorübergehend vom Bundesrat abgebrochen.

 

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