Grossratswahlen Graubünden 2022
3. Migration & Integration (0/4)

1. Sollen Ausländer/-innen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben, das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene erhalten?

2. Sollen die Anforderungen bei Einbürgerungen, insbesondere hinsichtlich Sprachkenntnisse und gesellschaftliche Integration, erhöht werden?

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Erläuterungen

Um das schweizerische Bürgerrecht zu erhalten, wird die Zustimmung der Gemeinde, des Kantons und des Bundes benötigt.

Wer seit 10 Jahren in der Schweiz wohnhaft ist und über eine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) verfügt, kann bei der Wohngemeinde oder dem Wohnkanton ein Gesuch um Erteilung der ordentlichen Einbürgerung stellen. Die zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz verbrachten Jahre zählen dabei doppelt. Der tatsächliche Aufenthalt in der Schweiz muss in diesem Fall mindestens sechs Jahre betragen.

Die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes erfordert, dass die gesuchstellende Person:

- erfolgreich integriert ist;

- mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut ist; und

- die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.

Die kantonale Gesetzgebung sieht eine zusätzliche Mindestaufenthaltsdauer zwischen zwei und fünf Jahren in der Gemeinde und im Kanton vor. Das Verfahren im Kanton und in der Gemeinde ist unterschiedlich und wird durch kantonales Recht geregelt.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt das SEM die Einbürgerungsbewilligung des Bundes und stellt diese der kantonalen Einbürgerungsbehörde zum Entscheid über die Einbürgerung zu.

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3. Sollen alle in der Schweiz geborenen Personen das Schweizer Bürgerrecht erhalten («ius soli»-Prinzip)?

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Erläuterungen

Das «ius soli» (auch Bodenrecht oder Geburtsortprinzip genannt) sieht vor, dass der Ort der Geburt die Staatsangehörigkeit bestimmt. Kinder, die in der Schweiz geboren werden, würden demnach automatisch die Schweizerstaatsbürgerschaft erhalten.

Im Moment erfolgt der Erwerb des Bürgerrechts in der Schweiz über die väterliche oder mütterliche Abstammung (ius sanguinis). Möglich ist ausserdem der Erwerb des Bürgerrechts durch Einbürgerung oder durch Adoption durch einen schweizerischen Elternteil.

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4. Soll sich der Kanton Graubünden dafür einsetzen, dass mehr Geflüchtete aus Lagern direkt vor Ort (z.B. Griechenland) aufgenommen werden (sogenannte Resettlement-Flüchtlinge)?