Regierungsratswahl Zug 2022
3. Bildung & Schule (0/6)

1. Gemäss dem Konzept der integrativen Schule werden Kinder mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen grundsätzlich in regulären Schulklassen unterrichtet. Befürworten Sie dies?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Im Rahmen der integrativen Schule sollen Kinder, für deren Schulung besondere pädagogische Massnahmen nötig sind, soweit möglich in einer Regelklasse unterrichtet werden. Das integrative Schulmodell sieht eine gemeinsame Schule für alle, d.h. auch für lernschwache, verhaltensauffällige und behinderte Kinder vor.

​​​​​​​Die betreffenden Schüler/-innen werden nebst der Lehrperson zusätzlich und individuell von speziell ausgebildeten Fach- und Förderlehrpersonen der schulischen Heilpädagogik auf ihrem Lernweg begleitet.

Das Gegenmodell sind Sonderklassen, in denen ausschliesslich lernschwache und behinderte Schüler/-innen unterrichtet werden.

  • Studien zeigen, dass lernschwache und geistig behinderte Schüler mehr leisten, wenn sie in einer Regelklasse sind, als wenn sie in Sonderklassen unterrichtet werden. Ausserdem hat sich die Befürchtung, diese Kinder würden die Lernfortschritte der anderen Mitschüler hemmen, nicht bewahrheitet.
  • In einer integrativen Schule müssen lernschwache und behinderte Kinder nicht im Schonraum der Heilpädagogik lernen, sondern können sich an der Realität orientieren. Zusätzlich zu den Erwachsenen beeinflussen so auch die Mitschüler/innen die Entwicklung der lernschwachen und behinderten Kinder positiv.
  • Dank sozialer Kontaktmöglichkeiten in der Schule entfaltet sich die Integration auch ausserhalb der Schule.
  • Der integrative Ansatz funktioniert mindestens so gut wie das Modell der Sonderklassen. Deshalb gibt es keinen Grund, den grossen pädagogischen Aufwand für einen getrennten Unterricht zu betreiben.
  • Der Integrationsansatz ist grundsätzlich unbestritten, der schulische Unterricht ist aber nicht der richtige Ort dafür. Es ist zu befürchten, dass die integrative Schule den normalen Lernfortschritt der Kinder bremst, weil sich die Lehrpersonen jeweils an den langsameren Kindern orientieren. Die integrative Schule kann am Ende zu einem allgemeinen Absinken des Leistungsniveaus an Schulen führen.
  • Zudem können sich auch allfällige Konflikte zwischen Lehrpersonen und Heilpädagogen negativ auf die Kinder auswirken: Bei der integrativen Schule sind zu viele Therapeuten und Fachpersonen im Klassenzimmer, was dem Lernerfolg der Kinder nicht förderlich ist.
  • Die Regelklassen sind schon heute oft sehr heterogen zusammengesetzt. Mit der zusätzlichen Aufgabe ist zu befürchten, dass es zu einer Überforderung der Schule und der Lehrpersonen, welche bereits stark belastet sind, kommt.
  • Die automatische Integration in den Schulklassen ist eine Illusion. Vielmehr ist zu befürchten, dass in diesem Umfeld Kinder mit Behinderung sogar eher gehänselt und ausgeschlossen werden.
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2. Sollen im Kanton Zug alle Schulen als Tagesschulen mit freiwilligem Betreuungsangebot (modulare Tagesschule) geführt werden?

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Erläuterungen

Schulergänzende Kinderbetreuung ist ein pädagogisch geleitetes Betreuungsangebot ergänzend zum Unterricht. Genutzt wird es von Kindern ab Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit. Es wird zwischen modularen und gebundenen Tagesstrukturen unterschieden.

Modulare Tagesstrukturen (freiwilliges Angebot) bieten verschiedene Betreuungseinheiten an. Solche Module gibt es vor und nach dem Unterricht (Morgen-/Nachmittags- bzw. Abendbetreuung) und während dem Mittag (Mittagsbetreuung inkl. Mittagstisch). Je nach Angebot der Tagesstruktur können die Eltern den Wochentag und die Module individuell auswählen.

Gebundene Tagesstrukturen ("obligatorische Tagesschule"), genannt Tagesschulen, gibt es in der Schweiz nur wenige. Bei diesen orientieren sich Schule und Betreuungsangebot an einem gemeinsamen pädagogischen Konzept und werden als Einheit geführt. Die Lehrpläne sind die gleichen wie an anderen öffentlichen Schulen. Tagesschulen sind in Block- und Auffangzeiten unterteilt. Die Blockzeiten dauern etwa von 8.00 bis 16.00 Uhr. Während 4.5 Tagen muss das Kind zu diesen Zeiten anwesend sein (der Mittwochnachmittag ist meist freiwillig). Für die Auffangzeiten vor und nach den Blockzeiten kann man sich freiwillig anmelden. Das Angebot zu den Randzeiten erlaubt den Eltern eine gewisse Flexibilität.


Quelle: https://www.profamilia.ch/familien/familienratgeber/stichworte/tagesschulen-und-tagesstrukturen

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3. Soll der Kanton schwache Schüler/-innen stärker unterstützen (z.B. Unterstützungsangebote durch Sozialpädagog/-innen, Gutscheine für Nachhilfe-/Förderunterricht)?

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Erläuterungen

Bildung zählt zu den wichtigsten Voraussetzungen, um Erwachsene, Familien und ihre Kinder vor Armut zu schützen. Jedoch bestehen bereits bei der Einschulung teilweise starke Unterschiede bei den schulischen Kompetenzen zwischen Kindern unterschiedlicher sozialer Herkunft. Diese beeinflussen den weiteren Bildungsverlauf oft stark.

Bislang bestehen kantonal unterschiedliche Systeme mit staatlichen Unterstützungsleistungen für Familien mit geringem Einkommen. Diese Zahlungen sind jedoch nicht direkt zweckgebunden für Bildungsangebote.

Im Rahmen der Chancengleichheit in der Bildung werden unterschiedliche Ansätze diskutiert. Bildungsgutscheine werden gezielt für einen bestimmten Zweck abgegeben und sind in der Schweiz bisher hauptsächlich bekannt zur Unterstützung der Weiterbildung.

Analog dazu könnten Familien mit geringem Einkommen Nachhilfegutscheine erhalten, die sie anschliessend bei einem Bildungsanbieter ihrer Wahl einlösen. Weitere Massnahmen betreffen die Frühförderung von Kindern, sowie Unterstützung der Eltern. Zudem kann eine erhöhte Durchlässigkeit des Bildungssystems (einfacherer Wechsel zwischen Schul- resp. Bildungsniveaus) die Bildungschancen begünstigen.

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4. Soll der Kanton Zug die Gymnasialquote durch die Einführung einer Aufnahmeprüfung für das Gymnasium steuern?

5. Befürworten Sie eine Angleichung (Erhöhung) der Löhne von Lehrpersonen auf Kindergartenstufe an die Gehälter auf Primarschulstufe?

6. Befürworten Sie das finanzielle Investment des Kantons Zug in den Ausbau der Blockchain-Forschung an der Hochschule Luzern?