Kantonsratswahlen Zug 2022
3. Bildung & Schule (0/2)

1. Sollen im Kanton Zug alle Schulen als Tagesschulen mit freiwilligem Betreuungsangebot (modulare Tagesschule) geführt werden?

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Erläuterungen

Schulergänzende Kinderbetreuung ist ein pädagogisch geleitetes Betreuungsangebot ergänzend zum Unterricht. Genutzt wird es von Kindern ab Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit. Es wird zwischen modularen und gebundenen Tagesstrukturen unterschieden.

Modulare Tagesstrukturen (freiwilliges Angebot) bieten verschiedene Betreuungseinheiten an. Solche Module gibt es vor und nach dem Unterricht (Morgen-/Nachmittags- bzw. Abendbetreuung) und während dem Mittag (Mittagsbetreuung inkl. Mittagstisch). Je nach Angebot der Tagesstruktur können die Eltern den Wochentag und die Module individuell auswählen.

Gebundene Tagesstrukturen ("obligatorische Tagesschule"), genannt Tagesschulen, gibt es in der Schweiz nur wenige. Bei diesen orientieren sich Schule und Betreuungsangebot an einem gemeinsamen pädagogischen Konzept und werden als Einheit geführt. Die Lehrpläne sind die gleichen wie an anderen öffentlichen Schulen. Tagesschulen sind in Block- und Auffangzeiten unterteilt. Die Blockzeiten dauern etwa von 8.00 bis 16.00 Uhr. Während 4.5 Tagen muss das Kind zu diesen Zeiten anwesend sein (der Mittwochnachmittag ist meist freiwillig). Für die Auffangzeiten vor und nach den Blockzeiten kann man sich freiwillig anmelden. Das Angebot zu den Randzeiten erlaubt den Eltern eine gewisse Flexibilität.


Quelle: https://www.profamilia.ch/familien/familienratgeber/stichworte/tagesschulen-und-tagesstrukturen

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2. Soll der Kanton Zug die Gymnasialquote durch die Einführung einer Aufnahmeprüfung für das Gymnasium steuern?