Kantonsratswahlen Solothurn 2021
2. Bildung & Schule (0/4)

1. Finden Sie es richtig, wenn Schulen Dispense aus religiösen Gründen für einzelne Fächer oder Veranstaltungen bewilligen (z.B. Sport- oder Sexualkundeunterricht)?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Der Schulbesuch der Primarstufe und der Sekundarstufe I ist grundsätzlich obligatorisch. Es gibt jedoch zahlreiche Gründe für mögliche Absenzen. Diese Absenzen sind zum Teil unvorhersehbar (z.B. bei Krankheit) oder voraussehbar (z.B. bei Gesuchen um Dispensationen an einzelnen religiösen Feiertagen).

In welchem Ausmass Dispensationen zu erteilen sind, bestimmen in erster Linie die kantonalen Behörden. Gesuche um vereinzelte Freistellungen vom Unterricht für religiöse Feiern beispielsweise werden in der Regel gutgeheissen, da dadurch der geordnete und effiziente Unterricht nicht gefährdet wird.

Anders verhält es sich bei Dispensationsgesuchen von gesamten Unterrichtseinheiten (wie z.B. Klassenfahrten, der Sexualaufklärung oder dem Schwimmunterricht) aus religiösen Motiven. Hier besteht ein Spannungsfeld zwischen Religion und Staat beziehungsweise zwischen der Religionsfreiheit jedes Einzelnen und der laizistischen Schule.

  • Wenn einzelne Fächer nicht mit den religiösen Überzeugungen gläubiger Familien vereinbar sind, dürfen deren Kinder auf keinen Fall zum Unterricht gezwungen werden. Die Religionsfreiheit als grundlegendes Menschenrecht ist unbedingt zu respektieren.
  • Solch gravierende Einschränkungen der Glaubens- und Gewissensfreiheit kammen einem Assimilierungszwang gleich. Dies kann Minderheiten an den Rand der Gesellschaft und in Subkulturen drängen und ist der Integration auf keinen Fall förderlich.
  • Integration beinhaltet die vollständige Anerkennung der Schweizer Rechtsordnung. Somit hat jedes Schulkind, egal welcher Religion, den Schulunterricht im Rahmen der obligatorischen Schulfächer vollständig zu absolvieren. An öffentlichen Schulen gelten für alle die gleichen Rechte und Pflichten.
  • ​​​​​Die obligatorische Schule ist ein wichtiger Ort der Integration und der Sozialisierung. Integrationsbemühungen müssen vor die Glaubens- und Gewissensfreiheit gestellt werden. Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund solcher Dispense gar zu einer Marginalisierung des Kindes innerhalb der Klasse.
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2. Befürworten Sie ein stärkeres Engagement des Kantons Solothurn zur Digitalisierung an der Volkschule (z.B. Ausstattung aller Schüler/-innen mit Notebooks/Tablets)?

3. Gemäss dem Konzept der integrativen Schule werden Kinder mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen grundsätzlich in regulären Schulklassen unterrichtet. Befürworten Sie dies?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Im Rahmen der integrativen Schule sollen Kinder, für deren Schulung besondere pädagogische Massnahmen nötig sind, soweit möglich in einer Regelklasse unterrichtet werden. Das integrative Schulmodell sieht eine gemeinsame Schule für alle, d.h. auch für lernschwache, verhaltensauffällige und behinderte Kinder vor.

​​​​​​​Die betreffenden Schüler/-innen werden nebst der Lehrperson zusätzlich und individuell von speziell ausgebildeten Fach- und Förderlehrpersonen der schulischen Heilpädagogik auf ihrem Lernweg begleitet.

Das Gegenmodell sind Sonderklassen, in denen ausschliesslich lernschwache und behinderte Schüler/-innen unterrichtet werden.

  • Studien zeigen, dass lernschwache und geistig behinderte Schüler mehr leisten, wenn sie in einer Regelklasse sind, als wenn sie in Sonderklassen unterrichtet werden. Ausserdem hat sich die Befürchtung, diese Kinder würden die Lernfortschritte der anderen Mitschüler hemmen, nicht bewahrheitet.
  • In einer integrativen Schule müssen lernschwache und behinderte Kinder nicht im Schonraum der Heilpädagogik lernen, sondern können sich an der Realität orientieren. Zusätzlich zu den Erwachsenen beeinflussen so auch die Mitschüler/innen die Entwicklung der lernschwachen und behinderten Kinder positiv.
  • Dank sozialer Kontaktmöglichkeiten in der Schule entfaltet sich die Integration auch ausserhalb der Schule.
  • Der integrative Ansatz funktioniert mindestens so gut wie das Modell der Sonderklassen. Deshalb gibt es keinen Grund, den grossen pädagogischen Aufwand für einen getrennten Unterricht zu betreiben.
  • Der Integrationsansatz ist grundsätzlich unbestritten, der schulische Unterricht ist aber nicht der richtige Ort dafür. Es ist zu befürchten, dass die integrative Schule den normalen Lernfortschritt der Kinder bremst, weil sich die Lehrpersonen jeweils an den langsameren Kindern orientieren. Die integrative Schule kann am Ende zu einem allgemeinen Absinken des Leistungsniveaus an Schulen führen.
  • Zudem können sich auch allfällige Konflikte zwischen Lehrpersonen und Heilpädagogen negativ auf die Kinder auswirken: Bei der integrativen Schule sind zu viele Therapeuten und Fachpersonen im Klassenzimmer, was dem Lernerfolg der Kinder nicht förderlich ist.
  • Die Regelklassen sind schon heute oft sehr heterogen zusammengesetzt. Mit der zusätzlichen Aufgabe ist zu befürchten, dass es zu einer Überforderung der Schule und der Lehrpersonen, welche bereits stark belastet sind, kommt.
  • Die automatische Integration in den Schulklassen ist eine Illusion. Vielmehr ist zu befürchten, dass in diesem Umfeld Kinder mit Behinderung sogar eher gehänselt und ausgeschlossen werden.
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4. Soll im Kanton Solothurn Englisch statt Französisch als erste Fremdsprache unterrichtet werden?