Bei der Pauschalbesteuerung, auch Aufwandbesteuerung genannt, können nicht in der Schweiz erwerbstätige Ausländer/-innen ihre Steuer nach ihrem (Lebens-)Aufwand entrichten. Dies bedeutet, dass das steuerbare Einkommen und Vermögen nach dem Aufwand der steuerpflichtigen Person und ihrer Familie bemessen berechnet und nach dem ordentlichen Steuertarif besteuert wird. Im Jahr 2014 wurde die Initiative "Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)" mit 59% vom Volk abgelehnt. Die Initiative forderte, dass nicht erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer zukünftig nur noch nach dem Einkommen und Vermögen besteuert werden und nicht mehr pauschal nach den Lebenshaltungskosten.
Quelle: https://www.lexwiki.ch/pauschalbesteuerung/; https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/das-efd/abstimmungen/initiative--schluss-mit-den-steuerprivilegien-fuer-millionaere--.html