Die kantonale Baudirektion genehmigte die kommunalen Richtpläne zu Siedlung und Verkehr der Stadt Zürich. Es gäbe allerdings mögliche Konflikte, vor allem bei Tempo 30. Sollten kommunle Richtpläne mit übergeordneten, Kantonalen oder Regionalen, in Konflikt geraten, so fänden sie keine Anwendung. Generell Tempo 30 in der Stadt anzustreben, wiederspräche den Vorgaben des Bundes.