Stadtparlamentswahlen St.Gallen 2024
5. Finanzen & Steuern (0/4)

1. Soll sich die Stadt dafür einsetzen, dass sich umliegende Gemeinden finanziell stärker an den Zentrumslasten beteiligen?

2. Befürworten Sie weitere Steuersenkungen in der Stadt St.Gallen?

3. Sollen die Sparanstrengungen in der Stadt St.Gallen erhöht werden (z.B. Verzicht auf nicht dringende Ausgaben)?

4. Sollen Ehepaare getrennt als Einzelpersonen besteuert werden (Individualbesteuerung)?

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Pro
Contra

Heute versteuern Ehepaare ihr Einkommen und Vermögen gemeinsam. Mit der Einführung der Individualbesteuerung würden alle Personen – auch Ehepaare – als Einzelpersonen besteuert werden. Die Besteuerung würde somit unabhängig von der Form des Zusammenlebens (Ehe, Alleinstehende, Konkubinatspaare, eingetragene Partnerschaften) erfolgen.

Diesbezüglich wurde im September 2022 die Steuergerechtigkeits-Initiative eingereicht. Da aber die Gesetzgebungsarbeiten zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung bereits weit fortgeschritten sind, lehnt der Bundesrat die Initiative ab und hat einen indirekten Gegenvorschlag mit diversen Massnahmen ausgearbeitet. Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung lief vom 2.12.2022 bis zum 16.03.2023. Am 21. Februar 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung Individualbesteuerung) verabschiedet.

Die Individualbesteuerung ist eine einfache Möglichkeit, um gleich mehrere Probleme und Fehlanreize im Steuersystem zu beseitigen. So würde die sogenannte „Heiratsstrafe“ (Doppelverdiener-Ehepaare, die bei der Bundessteuer teilweise höhere Steuern bezahlen als Unverheiratete) abgeschafft und das Arbeiten für den oder die Zweit-Verdiener/-in würde sich auch für Ehepaare steuerlich in jedem Fall lohnen. Dadurch könnte ein grosses inländisches Arbeitspotenzial, vor allem bei den Frauen, mobilisiert werden.

Der Staat soll sich nicht in die Art und Weise des Zusammenlebens der Bürger/-innen einmischen. Das heutige Steuersystem ist auf das "klassische" Familienmodell ausgerichtet, unter welchem ein Ehepartner arbeitet und der oder die andere den Haushalt besorgt. Dieser Familientyp entspricht allerdings kaum noch der gesellschaftlichen Realität, auch nicht unter Eheleuten.

Die Umstellung zur Individualbesteuerung verursacht einen hohen administrativen Aufwand, schafft Unklarheiten und erfordert eine komplizierte neue Gesetzgebung, um die geltenden Grundsätze der Verfassung zu respektieren. Dies steht im Gegensatz zum allgemeinen Bedürfnis nach einem einfachen und schnellen Veranlagungsverfahren.

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