Grossratswahlen Aargau
6. Wirtschaft & Arbeit (0/5)

1. Soll die Schweiz ein umfassendes Freihandelsabkommen (inkl. Landwirtschaft) mit den USA anstreben?

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Pro
Contra

Freihandel bedeutet, dass der Handel zwischen zwei Staaten nicht durch Zölle, Import-Kontingente oder ähnliche Vorschriften behindert wird. Ein Freihandelsabkommen gewährleistet diesen Freihandel, indem ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den vertragsschließenden Staaten abgeschlossen wird. Die Schweiz verfügt derzeit über kein Freihandelsabkommen mit der USA, obwohl sie seit 2021 der wichtigste Exportmarkt der Schweiz und seit längerem die zweitwichtigste Handelspartnerin (nach Deutschland) ist.

Während die USA ca. 36. Millionen Franken am Schweizer Zoll für ihre Exporte in die Schweiz zahlen mussten, zahlte die Schweiz mit 300 Millionen Franken fast das 10-fache an Zollgebühren. Dies liegt daran, dass viele Produkte aus den USA bereits heute zollfrei in die Schweiz importiert werden. Einzig im Bereich der Landwirtschaft sind die Zölle noch relativ hoch. Dies führt dazu, dass die Schweiz rund dreimal mehr landwirtschaftliche Produkte in die USA einführt als die USA in die Schweiz. Damit ein Handelsabkommen mit den USA zustande kommen kann, geht man davon aus, dass die USA Zugang zum Schweizer Agrarmarkt bekommen will und dementsprechend die Zölle in diesem Bereich gesenkt werden müssten.

Die USA wurden in den letzten Jahren zum zweitwichtigsten Handelspartner der Schweiz. Der Anteil der Güterexporte in die USA, gemessen an allen Schweizer Güterexporten, ist in den letzten Jahren auf ca. 15 Prozent gestiegen. Seit 2021 ist die USA der wichtigste Exportmarkt der Schweiz. 2021 lieferte die Schweiz Waren von 47 Milliarden Franken in die USA.

Werden die Importzölle für landwirtschaftliche Produkte aus den USA gesenkt, bedeutet dies mehr Wettbewerb für die Schweizer Landwirtschaft.

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2. Sollen Schweizer Unternehmen, deren Tochterfirmen oder Zulieferer im Ausland tätig sind, zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards verpflichtet werden (Konzernverantwortung)?

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Im November 2020 scheiterte die sogenannte Konzernverantwortungsinitiative knapp aufgrund des fehlenden Ständemehrs. Sie forderte, dass sich alle grossen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichten, bei ihren Geschäften international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. Unternehmen, welche aus der Schweiz heraus operieren, sowie deren ausländische Tochterfirmen und von ihnen kontrollierte Unternehmungen sollen zu einer Sorgfaltsprüfung im Bereich Menschen- und Umweltrechte verpflichtet werden.

Kann der Nachweis einer solchen Sorgfaltsprüfung nicht erbracht werden, wird ein Konzern mit Sitz in der Schweiz für den Schaden haftbar, den er oder eine Tochterfirma im Ausland angerichtet hat. Die Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden durch Schweizer Unternehmen könnten in der Schweiz auf Wiedergutmachung klagen.

Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards am Produktionsstandort umfassen beispielsweise prekäre Arbeitsbedingungen (z.B. fehlende Sicherheitsstandards), Kinderarbeit in Textilfabriken oder Umweltverschmutzung beim Rohstoffabbau.

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3. Soll der Kanton Aargau einen zusätzlichen Sonntagsverkauf ermöglichen (derzeit sind zwei Sonntagsverkäufe pro Jahr möglich)?

4. Befürworten Sie die Einführung eines für alle Arbeitnehmenden gültigen Mindestlohnes von rund 4'500 CHF (pro Vollzeitstelle)?

5. Sollen Tankstellenshops und Shops in Bahnhöfen zwischen 22 und 6 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen (Nachtverkaufsverbot)?