Im Rahmen der integrativen Schule sollen Kinder, für deren Schulung besondere pädagogische Massnahmen notwendig sind, soweit möglich in einer Regelklasse unterrichtet werden. Das integrative Schulmodell sieht eine gemeinsame Schule für alle vor.
Die betreffenden Schüler/-innen werden nebst der Lehrperson zusätzlich und individuell von speziell ausgebildeten Fach- und Förderlehrpersonen der schulischen Heilpädagogik auf ihrem Lernweg begleitet. Das Gegenmodell sind Sonderklassen, in denen ausschliesslich Kinder mit Lernschwächen, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen unterrichtet werden.
Die integrative Förderung von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürnissen wird auf allen Schulstufen angeboten, vor allem aber im Kindergarten und der Primarschule. Ob für eine Schülerin oder einen Schüler eine solche sonderpädagogische Massnahme notwendig ist, wird aufgrund eines Schulische Standortgesprächs (SSG) gefällt. Die Initiative zur Überprüfung einer solchen Massnahme kann sowohl von den Eltern als auch von den Lehrer und Lehrerinnen kommen. Den letztendlichen Entschluss über eine sonderpädagogische Massnahme treffen Eltern, Lehrerpersonen und die jeweilige Schulleitung gemeinsam.
Oft genannte Kritikpunkte an der integrativen Schule sind die damit verbundenen Mehrkosten und die höhere Belastung der Lehrpersonen.