2. Wahlgang Regierungsrat Luzern 2023
4. Migration & Integration (0/5)

1. Soll der Kanton Luzern Ausländer/-innen bei der Integration stärker unterstützen (z.B. ausgebaute Sprachförderung, zusätzliche Sozialarbeiter/-innen)?

2. Sollen Ausländer/-innen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben, das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene erhalten können?

3. Befürworten Sie ein Einbürgerungsverbot für Personen, die fünf Jahre vor der Antragsstellung Sozialhilfe bezogen haben?

4. Soll die Schweiz das Schengen-Abkommen mit der EU kündigen und wieder verstärkte Personenkontrollen direkt an der Grenze einführen?

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Spiegazioni

Grundidee des Schengen-Abkommens ist die Vereinfachung des Reiseverkehrs innerhalb des Gebiets der teilnehmenden Staaten (Schengen-Raum). Das Abkommen hat die systematischen Personenkontrollen zwischen den Schengen-Mitgliedstaaten abgeschafft. Diese finden nur noch an den Aussengrenzen des Schengen-Raums statt. Am Abkommen beteiligen sich 22 EU-Staaten, sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. EU-Staaten, die nicht zum Schengen-Raum gehören, sind Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Zypern und Irland. Die ersten drei arbeiten aber daran, die Vorgaben für die Mitgliedschaft im Schengen-Abkommen zu erfüllen.

Waren- und Zollkontrollen sind kein Bestandteil des Abkommens und werden weiterhin an allen Grenzen durchgeführt. Besteht ein konkreter polizeilicher Verdacht, können auch Personenkontrollen, sowie mobile Kontrollen im grenznahem Raum durchgeführt werden. Ebenfalls zum Schengen-Abkommen gehört eine engere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden (z.B. über das Schengener Informationssystem (SIS) mit Datenbanken und automatisierter Personenfahndung), sowie ein gemeinsames Visum für den gesamten Schengen-Raum (z.B. für Reisende aus Drittstaaten).

In ausserordentlichen Situationen, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegt, kann jedes Schengen-Mitglied für bis zu sechs Monaten wieder systematische Personenkontrollen an den Grenzen einführen. Solche befristeten Grenzkontrollen können auch eingeführt werden, sollte ein Schengen-Staat seine Aussengrenze nicht ausreichend schützen.

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5. Sollen für Asylsuchende weiterhin tiefere Sozialhilfeansätze gelten als für Schweizer Bürger/-innen?

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Spiegazioni

Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich haben ein Recht auf Sozialhilfe, falls sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Der Kanton erhält pro Person und Monat 1’500 Franken vom Bund für diesen Zweck. Mit einem Teil dieser 1’500 Franken bezahlen der Kanton Krankenkassenprämien, weitere Gesundheitskosten sowie die Unterbringung. Ein anderer Teil wird direkt an die betroffenen Haushalte ausbezahlt, um den täglichen Grundbedarf zu decken. 

Seit dem 1. Januar 2023 beträgt die ausbezahlte Summe für einen Einpersonenhaushalt pro Tag 11.50 Franken (kollektive Unterbringung) respektive 14.15 Franken (individuelle Unterbringung). 

Der Umfang der Unterstützung ist generell halb so gross als bei Schweizer Sozialhilfebezüger/-innen. Ausserdem ist er abhängig vom Aufenthaltsstatus der Person. Gemäss kantonaler Asylverordnung sind im Kanton Luzern Personen mit Status S (Schutzsuchende) und Personen mit Status N (Asylsuchende) gleichgestellt.

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