Am 9. Februar 2014 hat das Schweizer Volk die Masseneinwanderungsinitiative (MEI) angenommen, welche eine Begrenzung der Einwanderung sowie den Inländervorrang bei der Besetzung offener Stellen vorschreibt. Die Bestimmungen der Initiative stehen damit in offenem Widerspruch zum seit 2002 geltenden Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU.
Mit der Personenfreizügigkeit haben Bürger/-innen der Schweiz und der EU/EFTA-Mitgliedstaaten das Recht, den Arbeitsplatz und den Aufenthaltsort innerhalb der EU/EFTA frei zu wählen. Die Personenfreizügigkeit ist ein wesentlicher Pfeiler des EU-Rechts.
Die Abkommen im bilateralen Vertragswerk sind daher mit einer sogenannten Guillotine-Klausel verbunden. Das heisst, dass bei der Kündigung eines einzelnen Vertrags, automatisch alle anderen Verträge gekündigt werden. Damit soll verhindert werden, dass eine Vertragspartei nur noch die für sie vorteilhaften Verträge weiterlaufen lässt und die anderen kündigt.
Das Freizügigkeitsabkommen wurde insgesamt schon dreimal (2000, 2005, 2009) in einer Volksabstimmung bestätigt. Das Parlament hat sich deshalb Ende 2016 für eine schwache, mit den Bilateralen Verträgen kompatible Umsetzung der MEI entschieden. Bei dieser Umsetzung wird zwar auf eine fixe Begrenzung der Einwanderung verzichtet, sieht dafür aber einen Inländervorrang für die in der Schweiz niedergelassenen Personen (inkl. EU-Ausländer) vor.
Eine Volksinitiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit wurde daraufhin am 31. August 2018 eingereicht. Sie verlangt explizit die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU, falls eine einvernehmliche Ausserkraftsetzung innerhalb von 12 Monaten nicht gelingen sollte. Am 18. März 2020 hat der Bundesrat entschieden, die geplante Abstimmung vom 17. Mai 2020 wegen des Coronavirus zu verschieben. Die Abstimmung findet am 27. September 2020 statt.
- Im Zuge der Personenfreizügigkeit ist die Zuwanderung in die Schweiz zu stark gestiegen. Die Folgen sind Zersiedlung, steigende Wohnkosten, unsicherere Arbeitsplätze, zusätzliche Belastungen im Verkehr sowie ein schleichender Verlust der schweizerischen Identität. Dies kann nur mit einer strikten Umsetzung Masseneinwanderungsinitiative verbessert werden.
- Die wirtschaftlichen Probleme in verschiedenen EU-Ländern (hohe Arbeitslosigkeit, Staatsverschuldung usw.) verstärken den Zuwanderungsdruck auf die Schweiz und damit auch den Lohndruck. Die flankierenden Massnahmen vermögen diese Entwicklung nicht zu bremsen.
- Die gut laufende Schweizer Wirtschaft bietet vielen EU-Bürger/-innen Arbeit und auch bei den sonstigen wirtschaftlichen Beziehungen ist die Schweiz ein wichtiger Handelspartner der EU. Die EU-Staaten werden daher im eigenen Interesse eine Beschränkung der Personenfreizügigkeit durch die Schweiz akzeptieren.
- Aufgrund der Verknüpfung der einzelnen Verträge steht wegen der Masseneinwanderungsinitiative das gesamte bilaterale Vertragswerk auf dem Spiel. Dieses regelt zurzeit den gesamten wirtschaftlichen Austausch mit den EU-Staaten. Fällt dieses Vertragswerk weg, sind dramatische Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft zu befürchten. Die Freizügigkeit ist für die EU ein derart wichtiges Prinzip, dass sie die bilateralen Verträge ohne Freizügigkeitsabkommen nicht akzeptieren wird.
- Das Freizügigkeitsabkommen stellt Schweizer/-innen, die im EU-Raum arbeiten und sich dort niederlassen, in wichtigen Belangen mit den EU-Bürgern gleich. Dies betrifft ungefähr 450'000 Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit, welche derzeit im EU-Raum wohnen.
- Ohne Personenfreizügigkeit stehen in der Schweiz viele Branchen – zum Beispiel das Gesundheitswesen oder die Hotellerie – vor grossen Schwierigkeiten, da auf dem inländischen Arbeitsmarkt das benötigte Personal nicht zu finden ist. Auch für die exportorientierte Industrie wirkt sich die Zuwanderung gut qualifizierter Arbeitskräfte positiv aus. Wird diese beschränkt, sind Verlagerungen ins Ausland und somit Arbeitsplatzverluste die Folge.