Seit einiger Zeit kehren die drei Grossraubtiere Wolf, Bär und Luchs wieder in die Schweiz zurück. In den vergangenen Jahren haben sich vor allem Sichtungen von Wölfen in den Schweizer Alpen gehäuft. Im Kanton Graubünden wurde im Jahr 2012 das erste Wolfspaar mit Jungtieren festgestellt. Auch im Kanton St. Gallen wurde 2013 ein Rudel gesichtet. Mittlerweile leben rund 47 Wölfe in der Schweiz (Stand 2018). Die Grossraubtiere Wolf, Bär und Luchs sind in der Schweiz – auch aufgrund internationaler Abkommen – gesetzlich geschützt. Da sie vom Aussterben bedroht sind, dürfen sie nicht oder nur unter sehr strengen Auflagen gejagt werden.
Im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Grossraubtieren ist es bereits mehrfach zu Vorfällen gekommen, bei denen Wild- oder Nutztiere (vor allem Schafe) gerissen wurden, worauf das Bundesamt für Umwelt im Jahr 2011 eine Teilrevision der Jagdverordnung erarbeitete. Mit einer Bewilligung des Bundes können die Kantone seither die Bestände regulieren, wenn die Tiere Infrastrukturanlagen erheblich gefährden, grosse Schäden an Nutztieren verursachen oder den Wildbestand übermässig vermindern. Eine solche Regulation darf aber nur erteilt werden, wenn dadurch die Artenvielfalt nicht gefährdet wird.
Aufgrund der neusten Entwicklungen verlangt nun eine neue Gesetzesvorlage, dass den Kantonen mehr Kompetenzen bei der Jagd übertragen werden: Sie sollen unter bestimmten Bedingungen eigenständig beschliessen können, den Wolfsbestand zu regulieren. Damit sollen den Interessen der Bergbevölkerung – Alpenwirtschaft, Jagd oder Tourismus – besser Rechnung getragen werden.
- Grossraubtiere brauchen Weiten und Wildnis. Die Schweiz ist aber so dicht besiedelt, dass ein Zusammenleben mit dem Mensch nicht möglich ist. Aufgrund der dichten Besiedlung werden die Raubtiere zu einer Gefahr für Menschen und schaden dem Tourismus. Ausserdem ist der Beitrag der Schweiz an die Arterhaltung ohnehin nur sehr klein.
- Eine Lockerung ist notwendig, um Nutz- und Haustiere zu schützen und die Wildtierbestände der betroffenen Gebiete nicht zu gefährden. Umfassende Herdenschutzmassnahmen sind unverhältnismässig, und deren Wirksamkeit ist fraglich. Eingesetzte Schutzhunden können zudem für Wanderer und Touristen ein Risiko darstellen.
- Eine Gesetzesänderung zur Lockerung des Schutzes ist mit der Berner Konvention über den Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen vereinbar.
- Wolf, Bär und Luchs gehören zur ursprünglichen Tierwelt der Schweiz. Die Rückkehr der Grossraubtiere trägt zu einem gesunden Wildtierbestand bei, da die Wildtiere so einen natürlichen Feind zurückerhalten, scheuer werden und sich artgerechter verhalten.
- Die Schweiz leistet aufgrund ihrer geografischen Lage einen wichtigen Beitrag an die europäischen Bemühungen zur langfristigen Arterhaltung.
- Die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass die Angst vor Übergriffen auf Menschen unbegründet ist. Grossraubtiere wie der Luchs, Wolf oder Bär sind sehr menschenscheu und jagen in der Regel nur unbewachte Nutztiere. Eine Koexistenz ist möglich, wenn sich die heutige Nutztierhaltung den neuen Anforderungen anpasst. Mit geeigneten Massnahmen (zum Beispiel Schutzhunden) können die Schäden auf ein Minimum beschränkt werden.