Seit 2007 ist in der Schweiz das Partnerschaftsgesetz in Kraft, welches gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt, ihre Partnerschaft beim Staat öffentlich registrieren zu lassen (eingetragene Partnerschaft).
Eingetragene Partner haben in vielen Belangen die gleichen Rechte und Pflichten wie Ehegatten (z.B. Steuerrecht, Erbrecht, Sozialversicherungen, Beistandspflicht, Namensrecht etc.). In anderen Bereichen blieben jedoch grössere Unterschiede bestehen. So haben homosexuelle Paare kein Anrecht auf Adoption eines Kindes oder auf die Zulassung zu medizinischen Fortpflanzungsverfahren. Zudem bestehen Unterschiede beim Vermögensrecht, dem nachpartnerschaftlichen Unterhalt und bei der Einbürgerung ausländischer Partner. Schliesslich empfinden es viele homosexuelle Paare als diskriminierend, dass ihre Partnerschaft vom Staat bloss als «eingetragen», nicht aber als «verheiratet» bewertet wird.
Die Vorlage der Nationalratskommission sieht die Öffnung der Ehe für Personen des gleichen Geschlechts vor, indem die eherechtlichen Bestimmungen neu geschlechtsneutral formuliert werden. Dadurch sollen auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können und ungleichgeschlechtliche Paare sollen (wie z.B. in Frankreich) eine eingetragene Partnerschaft begründen können. Die Öffnung der Ehe ermöglicht unter anderem auch die gemeinschaftliche Adoption von Kindern für gleichgeschlechtliche Paare.