Die Kantone wenden heute unterschiedliche Kriterien an um zu bestimmen, wer von der Verbilligung der Krankenkassenprämien profitiert. Mit einer Annahme der Initiative würden die unterschiedlichen kantonalen Ausgestaltungen insofern vereinheitlicht, indem sie künftig alle Krankenkassenprämien decken würde, die mehr als 10 Prozent des verfügbaren Einkommens eines Haushaltes übersteigen.
Der Kanton Basel-Landschaft stellt im Jahr 2022 ungefähr 62 Millionen Franken für die Prämienverbilligung zur Verfügung, welcher Betrag mit 102 Millionen Franken vom Bund ergänzt wird. Ob jemand eine Prämienverbilligung erhält, richtet sich nach dem Jahreseinkommen. Beispielsweise erhält eine erwachsene Person ohne Kinder eine Verbilligung, wenn sie ein Jahreseinkommen von weniger als 31'000 Fr. verdient.