Landratswahlen Basel-Landschaft 2023
4. Migration & Integration (0/4)

1. Soll die kantonale Wohnsitzfrist bei Einbürgerungen von heute vier auf zwei Jahre reduziert werden?

2. Soll Ausländer/-innen, die dauerhaft Sozialhilfe beziehen, das schweizerische Aufenthaltsrecht weiterhin entzogen werden können?

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Erläuterungen

Das schweizerische Arbeits- und Integrationsgesetz (AIG) sieht vor, dass bei dauerhaftem und erheblichen Bezug von Sozialhilfe die Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) in eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) zurückgestuft werden kann, in Extremfällen ist sogar die Ausweisung von Personen möglich.

Die parlamentarische Initiative "Armut ist kein Verbrechen" schlägt vor, dass eine Schutzfrist ab zehn Jahren Aufenthalt eingeführt wird. Dies hätte zur Folge, dass Personen, die mindestens zehn Jahre in der Schweiz leben, kein Entzug der Aufenthalts-, beziehungsweise Niederlassungsbewilligung droht aufgrund von Sozialhilfebezug. Eine Ausnahme wäre, wenn leichtfertig Sozialhilfe bezogen würde.

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3. Sollen Ausländer/-innen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben, das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene erhalten?

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Erläuterungen

In der Schweiz haben Ausländer/-innen auf Bundesebene grundsätzlich kein Stimm- und Wahlrecht. Hingegen gestehen einige Kantone und Gemeinden dieses Ausländer/-innen zu, vorausgesetzt die Anforderungen an eine Mindestaufenthaltsdauer werden erfüllt.

Beim Wahlrecht unterscheidet man zwischen aktiv und passiv. Während man beim aktiven Wahlrecht Personen wählen kann, ermöglicht das passive einem, sich selber bei Wahlen für politische Ämter zur Verfügung zu stellen.

Auf kantonaler Ebene kennen nur die Kantone Neuenburg und Jura das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer/-innen. Deutlich weiter verbreitet ist das Ausländerstimm- und Wahlrecht auf der Gemeindeebene. In fast allen Westschweizer Kantonen (Freiburg, Neuenburg, Waadt und Jura) haben Ausländer/-innen in allen Gemeinden das Stimm- und Wahlrecht. Eine Ausnahme bildet der Kanton Genf, der das passive Wahlrecht Ausländer/-innen nicht gewährt.

In der Deutschschweiz gibt es diese politischen Rechte für Ausländer/-innen bisher nicht und Einführungsversuche sind in zahlreichen Abstimmungen gescheitert. Allerdings stellen es die Kantone Basel-Stadt, Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden ihren Gemeinden frei, ob sie das Ausländerstimmrecht für kommunale Vorlagen einführen wollen oder nicht.

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4. Soll der Kanton Basel-Landschaft freiwillig mehr geflüchtete Personen aus Konfliktgebieten aufnehmen?