Die Integrative Förderung von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürnissen wird auf allen Schulstufen angeboten, vor allem aber im Kindergarten und der Primarschule. Ob für eine Schülerin oder einen Schüler eine solche sonderpädagogische Massnahme notwendig ist, wird aufgrund eines Schulischen Standortgesprächs (SSG) gefällt. Die Initiative zur Überprüfung einer solchen Massnahme kann sowohl von den Eltern als auch von den Lehrer und Lehrerinnen kommen. Den letztendlichen Entschluss über eine sonderpädagogische Massnahme treffen Eltern, Lehrerpersonen und die jeweilige Schulleitung gemeinsam.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden externen Quellen:
- https://www.wireltern.ch/artikel/inklusion-integrativer-unterricht-0619
- https://integrationundschule.ch/definitionen/