Seit 2014 arbeiten Bund und Kantone im Rahmen der Integrationsförderung zusammen. Diese Zusammenarbeit bildet die Grundlage für die Kantonalen Integrationsprogramme (KIP). Diese KIPs werden jeweils auf 4 Jahre angelegt und sollen vor allem im kantonalen Rahmen stattfinden. Seit 2014 hat der Kanton Zürich bereits zwei solcher Programme vollzogen. Mit dem KIP3, 2022-2025, sollte dem KIP2 nahtlos ein Nachfolgeprogramm folgen. In der Zwischenzeit haben Bund und Kantone die Integrationsagenda Schweiz (IAS) verabschiedet. Deshalb soll zwischen 2022 und 2023 eine Zwischenphase laufen, KIP 2bis, welche dem KIP3 als Grundlage dienen soll.