Kantonsratswahlen Schwyz 2024
3. Migration & Integration (0/3)

1. Sollen die Anforderungen bei Einbürgerungen, insbesondere hinsichtlich kommunaler Einbürgerungsfragen, gesenkt werden?

2. Soll die Schweiz das Schengen-Abkommen mit der EU kündigen und wieder verstärkte Personenkontrollen direkt an der Grenze einführen?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Grundidee des Schengen-Abkommens ist die Vereinfachung des Reiseverkehrs innerhalb des Gebiets der teilnehmenden Staaten (Schengen-Raum). Das Abkommen hat die systematischen Personenkontrollen zwischen den Schengen-Mitgliedstaaten abgeschafft. Diese finden nur noch an den Aussengrenzen des Schengen-Raums statt. Am Abkommen beteiligen sich 23 EU-Staaten, sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. EU-Staaten, die nicht zum Schengen-Raum gehören, sind Bulgarien, Rumänien, Zypern und Irland. Die ersten drei arbeiten aber daran, die Vorgaben für die Mitgliedschaft im Schengen-Abkommen zu erfüllen.

Waren- und Zollkontrollen sind kein Bestandteil des Abkommens und werden weiterhin an allen Grenzen durchgeführt. Besteht ein konkreter polizeilicher Verdacht, können auch Personenkontrollen, sowie mobile Kontrollen im grenznahen Raum durchgeführt werden. Ebenfalls zum Schengen-Abkommen gehört eine engere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden (z.B. über das Schengener Informationssystem (SIS) mit Datenbanken und automatisierter Personenfahndung), sowie ein gemeinsames Visum für den gesamten Schengen-Raum (z.B. für Reisende aus Drittstaaten).

In ausserordentlichen Situationen, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegt, kann jedes Schengen-Mitglied für bis zu sechs Monate wieder systematische Personenkontrollen an den Grenzen einführen. Solche befristeten Grenzkontrollen können auch eingeführt werden, sollte ein Schengen-Staat seine Aussengrenze nicht ausreichend schützen.

  • Nur mit permanenten und systematischen Personenkontrollen an der Grenze kann die Einreise von kriminellen Personen (z.B. „Kriminaltouristen“) wirkungsvoll bekämpft werden. Punktuelle Kontrollen reichen dazu nicht aus.

  • Die Schengen-Aussengrenzen in Ost- und Südeuropa werden nur sehr schlecht kontrolliert und geschützt. Folglich sind strengere Kontrollen an der Schweizer Grenze notwendig.

  • Die Schweiz beteiligt sich ohne das Schengen-Abkommen nicht automatisch am Küsten- und Grenzwachsystem Frontex.

 

  • Die Wiedereinführung von systematischen Personenkontrollen wäre sehr teuer und würde zu grossen Problemen im alltäglichen grenzüberschreitenden Verkehr führen (z.B. lange Wartezeiten an der Grenze). Leidtragende wären primär Grenzgänger/-innen und Personen, die nahe an der Grenze wohnen.

  • Die internationale Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen dank den Dublin- und Schengen-Abkommen bringen mehr Sicherheit. Ein Alleingang der Schweiz wäre folglich ein Sicherheitsrisiko.

  • Die Kündigung des Schengen-Abkommens würde automatisch die Dublin-Zusammenarbeit beenden und wirtschaftliche Nachteile für die Schweiz erbringen.

  • Die Tourismusbranche wäre stark betroffen wegen einem Rückgang der Tourist/-innen. Die Schweiz müsste ein eigenes Visa-System einführen.

  • Die Kosten im Asylbereich würden sich stark erhöhen.

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3. Soll die Schweiz die Bilateralen Verträge mit der EU kündigen und ein Freihandelsabkommen ohne Personenfreizügigkeit anstreben?

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Erläuterungen

Das Bilaterale Abkommen I, welches im Jahr 1999 unterzeichnet wurde und seit 2002 in Kraft ist, enthält sieben sektorielle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Es regelt das Verhältnis in den Bereichen Landwirtschaft, Land- und Luftverkehr, Forschung, Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse und öffentliches Beschaffungswesen. Dies sind primär Instrumente zur Marktöffnung, die den Zugang zum EU-Binnenmarkt ermöglichen. Im Vertragspaket integriert ist eine sogenannte Guillotine-Klausel, was bedeutet, dass alle sieben Verträge gekündigt werden, sobald ein Vertrag aufgelöst wird. 

Besonders umstritten in den Bilateralen Verträgen I ist die Personenfreizügigkeit. Diese besagt, dass Arbeitsplatz und Aufenthaltsort innerhalb des Staatsgebiets der Vertragsparteien frei ausgewählt werden dürfen. Treten der EU neue Länder bei, muss im Rahmen eines Zusatzprotokolls die Personenfreizügigkeit mit dem neuen Staat ausgehandelt werden. Im Jahr 2020 wurde eine Volksinitiative abgelehnt, die forderte, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU gekündigt wird.

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