Das Bilaterale Abkommen I, welches im Jahr 1999 unterzeichnet wurde und seit 2002 in Kraft ist, enthält sieben sektorielle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Es regelt das Verhältnis in den Bereichen Landwirtschaft, Land- und Luftverkehr, Forschung, Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse und öffentliches Beschaffungswesen. Dies sind primär Instrumente zur Marktöffnung, die den Zugang zum EU-Binnenmarkt ermöglichen. Im Vertragspaket integriert ist eine sogenannte Guillotine-Klausel, was bedeutet, dass alle sieben Verträge gekündigt werden, sobald ein Vertrag aufgelöst wird.
Besonders umstritten in den Bilateralen Verträgen I ist die Personenfreizügigkeit. Diese besagt, dass Arbeitsplatz und Aufenthaltsort innerhalb des Staatsgebiets der Vertragsparteien frei ausgewählt werden dürfen. Treten der EU neue Länder bei, muss im Rahmen eines Zusatzprotokolls die Personenfreizügigkeit mit dem neuen Staat ausgehandelt werden. Im Jahr 2020 wurde eine Volksinitiative abgelehnt, die forderte, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU gekündigt wird.