In der Schweiz gibt es bisher keinen gesetzlichen Mindestlohn, entsprechende Vorschläge wurden bisher auf nationaler Ebene abgelehnt. In einigen Branchen bestehen Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder Normalarbeitsverträge (NAV), in welchen Mindestlöhne zwischen den Sozialpartnern (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden) ausgehandelt wurden. Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in einer Branche arbeitet, in der ein Mindestlohn durch einen GAV festgelegt wurde, darf ihm oder ihr kein niedrigerer Lohn als der in diesen Verträgen vorgesehene angeboten werden.
Zudem können Kantone einen Mindestlohn einführen. In der Schweiz taten dies die Kantone Neuenburg, Jura, Tessin, Genf und Basel. Mit Ausnahme des Kantons Genf liegen die festgelegten Mindestlöhne unter 4000 Franken pro Monat, welcher sich als Marke für einen fairen Mindestlohn etabliert hat. In Neuenburg und Jura wurden die Beträge auf der Grundlage dessen festgelegt, was ein erwachsener Mensch braucht, um über der Armutsgrenze leben zu können.
Die Einführung eines Mindestlohns dient der Armutsbekämpfung, indem sichergestellt wird, dass jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin einen angemessenen Lohn erhält, mit dem er oder sie die monatlichen Lebenshaltungskosten ohne Probleme bestreiten kann. Dadurch wird beispielsweise auch das Lohndumping bekämpft, wo Arbeitgeber/-innen Arbeitskräfte zu sehr tiefen Löhnen anstellen (Dumpinglöhne).
Zusätzlich treibt ein Mindestlohn die Gleichberechtigung der Frau voran. Frauen arbeiten überdurchschnittlich oft in Tieflohnbranchen, sind häufiger Teilzeit tätig oder unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit für eine gewisse Zeit. Ein Mindestlohn stellt insgesamt einen Schutz für sogenannte prekäre Beschäftigungsverhältnisse dar, von denen überdurchschnittlich viele Frauen betroffen sind.
Die Einführung von Mindestlöhnen kann zum Abbau von Stellen führen. Vor allem Jugendliche, junge Erwachsene und Niedrigqualifizierte erhielten so weniger Gelegenheiten, einen Job zu ergattern.
Branchen mit geringer Produktivität können sich ArbeitgeberInnen die höheren Löhne nicht leisten. Gerade in Berufszweigen, in denen die Margen tief sind, haben Firmen wenig finanziellen Spielraum. Höhere Lohnkosten geben sie an die Kunden weiter oder sie kürzen die Pensen der Angestellten.
Bereits heute existieren genügend Massnahmen zum Schutz der Löhne und zur Unterstützung von Personen mit niedrigen Einkommen (Kinderzulagen, Prämienverbilligungen etc.).