Grossratswahlen Aargau
5. Finanzen & Steuern (0/3)

1. Befürworten Sie Steuersenkungen auf kantonaler Ebene in den nächsten vier Jahren?

2. Sollen Ehepaare getrennt als Einzelpersonen besteuert werden (Individualbesteuerung)?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Heute versteuern Ehepaare ihr Einkommen und Vermögen gemeinsam. Mit der Einführung der Individualbesteuerung würden alle Personen – auch Ehepaare – als Einzelpersonen besteuert werden. Die Besteuerung würde somit unabhängig von der Form des Zusammenlebens (Ehe, Alleinstehende, Konkubinatspaare, eingetragene Partnerschaften) erfolgen.

Diesbezüglich wurde im September 2022 die Steuergerechtigkeits-Initiative eingereicht. Da aber die Gesetzgebungsarbeiten zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung bereits weit fortgeschritten sind, lehnt der Bundesrat die Initiative ab und hat einen indirekten Gegenvorschlag mit diversen Massnahmen ausgearbeitet. Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung lief vom 2.12.2022 bis zum 16.03.2023. Die Verabschiedung der Botschaft zur Volksinitiative und zum indirekten Gegenvorschlag ist im März 2024 geplant.

Die Individualbesteuerung ist eine einfache Möglichkeit, um gleich mehrere Probleme und Fehlanreize im Steuersystem zu beseitigen. So würde die sogenannte „Heiratsstrafe“ (Doppelverdiener-Ehepaare, die bei der Bundessteuer teilweise höhere Steuern bezahlen als Unverheiratete) abgeschafft und das Arbeiten für den oder die Zweit-Verdiener/-in würde sich auch für Ehepaare steuerlich in jedem Fall lohnen. Dadurch könnte ein grosses inländisches Arbeitspotenzial, vor allem bei den Frauen, mobilisiert werden.

Der Staat soll sich nicht in die Art und Weise des Zusammenlebens der Bürger/-innen einmischen. Das heutige Steuersystem ist auf das "klassische" Familienmodell ausgerichtet, unter welchem ein Ehepartner arbeitet und der oder die andere den Haushalt besorgt. Dieser Familientyp entspricht allerdings kaum noch der gesellschaftlichen Realität, auch nicht unter Eheleuten.

Die Umstellung zur Individualbesteuerung verursacht einen hohen administrativen Aufwand, schafft Unklarheiten und erfordert eine komplizierte neue Gesetzgebung, um die geltenden Grundsätze der Verfassung zu respektieren. Dies steht im Gegensatz zum allgemeinen Bedürfnis nach einem einfachen und schnellen Veranlagungsverfahren.

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3. Sollen die Sparanstrengungen im Kanton Aargau erhöht werden (z.B. Verzicht auf nicht dringende Ausgaben)?