Stadtratswahlen Thun 2022
2. Bildung & Schule (0/4)

1. Gemäss dem Konzept der integrativen Schule werden Kinder mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen grundsätzlich in regulären Schulklassen unterrichtet. Befürworten Sie dies?

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Erläuterungen

Im Rahmen der integrativen Schule sollen Kinder, für deren Schulung besondere pädagogische Massnahmen nötig sind, soweit möglich in einer Regelklasse unterrichtet werden. Das integrative Schulmodell sieht eine gemeinsame Schule für alle, d.h. auch für lernschwache, verhaltensauffällige und behinderte Kinder vor.

​​​​​​​Die betreffenden Schüler/-innen werden nebst der Lehrperson zusätzlich und individuell von speziell ausgebildeten Fach- und Förderlehrpersonen der schulischen Heilpädagogik auf ihrem Lernweg begleitet.

Das Gegenmodell sind Sonderklassen, in denen ausschliesslich lernschwache und behinderte Schüler/-innen unterrichtet werden.

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2. Soll die Stadt Thun schwache Schüler/-innen stärker unterstützen (z.B. Unterstützungsangebote durch Sozialpädagog/-innen, Gutscheine für Nachhilfe-/Förderunterricht)?

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Erläuterungen

Bildung zählt zu den wichtigsten Voraussetzungen, um Erwachsene, Familien und ihre Kinder vor Armut zu schützen. Jedoch bestehen bereits bei der Einschulung teilweise starke Unterschiede bei den schulischen Kompetenzen zwischen Kindern unterschiedlicher sozialer Herkunft. Diese beeinflussen oft den weiteren Bildungsverlauf.

Bislang bestehen kantonal unterschiedliche Systeme mit staatlichen Unterstützungsleistungen für Familien mit geringem Einkommen. Diese Zahlungen sind jedoch nicht direkt zweckgebunden für Bildungsangebote.

Im Rahmen der Chancengleichheit in der Bildung werden unterschiedliche Ansätze diskutiert. Bildungsgutscheine werden gezielt für einen bestimmten Zweck abgegeben und sind in der Schweiz bisher hauptsächlich bekannt zur Unterstützung der Weiterbildung.

Analog dazu könnten Familien mit geringem Einkommen Nachhilfegutscheine erhalten, die sie anschliessend bei einem Bildungsanbieter ihrer Wahl einlösen. Weitere Massnahmen betreffen die Frühförderung von Kindern, sowie Unterstützung der Eltern. Zudem kann eine erhöhte Durchlässigkeit des Bildungssystems (einfacherer Wechsel zwischen Schul- resp. Bildungsniveaus) die Bildungschancen begünstigen.

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3. Finden Sie es richtig, wenn Schulen Dispense aus religiösen Gründen für einzelne Fächer oder Veranstaltungen bewilligen (z.B. Turn-/Schwimmunterricht, Schullager oder Sexualkundeunterricht)?

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Erläuterungen

Der Schulbesuch der Primarstufe und der Sekundarstufe I ist grundsätzlich obligatorisch. Es gibt jedoch zahlreiche Gründe für mögliche Absenzen. Diese Absenzen sind zum Teil unvorhersehbar (z.B. bei Krankheit) oder voraussehbar (z.B. bei Gesuchen um Dispensationen an einzelnen religiösen Feiertagen).

In welchem Ausmass Dispensationen zu erteilen sind, bestimmen in erster Linie die kantonalen Behörden. Gesuche um vereinzelte Freistellungen vom Unterricht für religiöse Feiern beispielsweise werden in der Regel gutgeheissen, da dadurch der geordnete und effiziente Unterricht nicht gefährdet wird.

Anders verhält es sich bei Dispensationsgesuchen von gesamten Unterrichtseinheiten (wie z.B. Klassenfahrten, der Sexualaufklärung oder dem Schwimmunterricht) aus religiösen Motiven. Hier besteht ein Spannungsfeld zwischen Religion und Staat beziehungsweise zwischen der Religionsfreiheit jedes Einzelnen und der laizistischen Schule.

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4. Sollen die speziellen Sekundarklassen ("Spez-Sek") in Thun abgeschafft werden?

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Erläuterungen

Thun hat bisher ein dreistufiges Oberstufenmodell, unterteilt in Real- und Sekundarschule, sowie spezielle Sekundarschule. Letztere dient der Vorbereitung auf den gymnasialen Unterrichts.

Bis zum Jahr 2017 war es im Kanton Bern möglich, das erste Gymnasialjahr (Quarta) an der Oberstufenschule zu absolvieren. Eine neue kantonale Regelung schreibt nun aber vor, dass die Quarta am Gymnasium absolviert werden muss. In Thun wird deshalb argumentiert, dass mit dieser neuen kantonalen Regelung die spezielle Sekundarstufe nicht mehr sinnvoll ist.

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