Stadtratswahlen Thun 2022
3. Migration & Integration (0/5)

1. Soll die Stadt Thun Ausländer/-innen bei der Integration stärker unterstützen (z.B. ausgebaute Sprachförderung, zusätzliche Sozialarbeiter/-innen)?

2. Soll die Stadt Thun freiwillig mehr geflüchtete Personen aus Konfliktgebieten aufnehmen?

3. Sollen Ausländer/-innen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben, das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene erhalten?

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Erläuterungen

In der Schweiz haben Ausländer/-innen auf Bundesebene grundsätzlich kein Stimm- und Wahlrecht. Hingegen gestehen einige Kantone und Gemeinden dieses Ausländer/-innen zu, vorausgesetzt die Anforderungen an eine Mindestaufenthaltsdauer werden erfüllt.

Beim Wahlrecht unterscheidet man zwischen aktiv und passiv. Während beim aktiven Wahlrecht Personen gewählt werden können, ermöglicht das passive einem, sich selber bei Wahlen für politische Ämter zur Verfügung zu stellen.

Auf kantonaler Ebene kennen nur die Kantone Neuenburg und Jura das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer/-innen. Deutlich weiter verbreitet ist das Ausländerstimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene. In fast allen Westschweizer Kantonen (Freiburg, Neuenburg, Waadt und Jura) haben Ausländer/-innen in allen Gemeinden das Stimm- und Wahlrecht. Eine Ausnahme bildet der Kanton Genf, der das passive Wahlrecht Ausländer/-innen nicht gewährt.

In der Deutschschweiz gibt es diese politischen Rechte für Ausländer/-innen bisher nicht und Einführungsversuche sind in zahlreichen Abstimmungen gescheitert. Allerdings stellen es die Kantone Basel-Stadt, Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden ihren Gemeinden frei, ob sie das Ausländerstimmrecht für kommunale Vorlagen einführen wollen oder nicht.

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4. Sollen die Anforderungen bei Einbürgerungen, insbesondere hinsichtlich Deutschkenntnissen und gesellschaftlicher Integration, erhöht werden?

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Erläuterungen

Um die schweizerische Staatsangehörigkeit zu erhalten, wird die Zustimmung der Gemeinde, des Kantons und des Bundes benötigt.

Wer seit 10 Jahren in der Schweiz wohnhaft ist und über eine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) verfügt, kann bei der Wohngemeinde oder dem Wohnkanton ein Gesuch um die Erteilung der ordentlichen Einbürgerung stellen. Die zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz verbrachten Jahre zählen dabei doppelt. Der tatsächliche Aufenthalt in der Schweiz muss in diesem Fall mindestens sechs Jahre betragen.

Die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes erfordert, dass die gesuchstellende Person erfolgreich integriert ist, mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut ist und die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.

Der Kanton Bern sieht eine zusätzliche Mindestaufenthaltsdauer von zwei Jahren in der Gemeinde und im Kanton vor. Weiter erforderlich sind schriftliche Sprachkompetenzen auf dem Niveau A2 und mündliche auf dem Niveau B1 und das Bestehen des Einbürgerunstests.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt das SEM die Einbürgerungsbewilligung des Bundes und stellt diese der kantonalen Einbürgerungsbehörde zum Entscheid über die Einbürgerung zu.

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5. Soll die Schweiz das Schengen-Abkommen mit der EU kündigen und wieder verstärkte Personenkontrollen direkt an der Grenze einführen?

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Erläuterungen

Grundidee des Schengen-Abkommens ist die Vereinfachung des Reiseverkehrs innerhalb des Gebiets der teilnehmenden Staaten (Schengen-Raum). Das Abkommen hat die systematischen Personenkontrollen zwischen den Schengen-Mitgliedstaaten abgeschafft. Diese finden nur noch an den Aussengrenzen des Schengen-Raums statt. Am Abkommen beteiligen sich 22 EU-Staaten, sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. EU-Staaten, die nicht zum Schengen-Raum gehören, sind Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Zypern und Irland. Erste drei arbeiten aber daran, die Vorgaben für die Mitgliedschaft im Schengen-Abkommen zu erfüllen.

Waren- und Zollkontrollen sind kein Bestandteil des Abkommens und werden weiterhin an allen Grenzen durchgeführt. Besteht ein konkreter polizeilicher Verdacht, können auch Personenkontrollen, sowie mobile Kontrollen im grenznahem Raum durchgeführt werden. Ebenfalls zum Schengen-Abkommen gehört eine engere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden (z.B. über das Schengener Informationssystem (SIS) mit Datenbanken und automatisierter Personenfahndung), sowie ein gemeinsames Visum für den gesamten Schengen-Raum (z.B. für Reisende aus Drittstaaten).

In ausserordentlichen Situationen, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegt, kann jedes Schengen-Mitglied für bis zu sechs Monaten wieder systematische Personenkontrollen an den Grenzen einführen. Solche befristeten Grenzkontrollen können auch eingeführt werden, sollte ein Schengen-Staat seine Aussengrenze nicht ausreichend schützen.

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