Mit einem Ausweis C dürfen sich Personen ohne Einschränkungen und unbegrenzt in der Schweiz aufhalten. In der Regel wird die Niederlassungsbewilligung nach fünf oder zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz gewährt, sofern gewisse Kriterien wie beispielsweise Sprachkenntnisse erfüllt sind.
Personen mit dem C-Ausweis haben teilweise die gleichen Rechte und Pflichten wie Leute mit dem Schweizer Pass. Dies betrifft zum Beispiel das Arbeitsrecht oder die Steuerpflicht. Hingegen müssen sie weder Militärdienst leisten, noch können sie auf nationaler Ebene abstimmen und wählen.
Die Arbeit beim Polizeidienst ist in Basel-Landschaft, im Gegensatz zum Kanton Basel-Stadt, nur möglich, wenn man die Schweizerische Staatsbürgerschaft besitzt.