In der Schweiz haben Ausländer/-innen auf Bundesebene kein Stimm- und Wahlrecht. Hingegen gestehen einige Kantone und Gemeinden dieses Ausländer/-innen zu, vorausgesetzt die Anforderungen an eine Mindestaufenthaltsdauer von 5-10 Jahren werden erfüllt.
Beim Wahlrecht unterscheidet man zwischen aktiv und passiv. Während man beim aktiven Wahlrecht Personen wählen kann, ermöglicht einem das Passive, sich bei Wahlen für politische Ämter selbst zur Verfügung zu stellen.
Auf kantonaler Ebene kennen nur die Kantone Neuenburg und Jura das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer/-innen. Deutlich weiter verbreitet ist das Ausländerstimm- und Wahlrecht auf der Gemeindeebene. In fast allen Westschweizer Kantonen (Freiburg, Neuenburg, Waadt und Jura) haben Ausländer/-innen in allen Gemeinden das Stimm- und Wahlrecht. Eine Ausnahme bildet der Kanton Genf, der das passive Wahlrecht Ausländer/-innen nicht gewährt.
In der Deutschschweiz gibt es diese politischen Rechte für Ausländer/-innen bisher nicht. Allerdings stellen es die Kantone Basel-Stadt, Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden ihren Gemeinden frei, ob sie das Ausländerstimmrecht für kommunale Vorlagen einführen wollen oder nicht.