Regierungsratswahlen Thurgau 2024
8. Umwelt & Energie (0/6)

1. Eine kantonale Volksinitiative fordert unter anderem, dass auch bestehende Gebäude bei einer umfassenden Sanierung mit einer Solaranlage ausgerüstet werden. Befürworten Sie dies?

2. Befürworten Sie zusätzliche kantonale Fördermassnahmen für bedrohte Tier- und Pflanzenarten?

3. Soll für das Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt der Thur auch Boden der produzierenden Landwirtschaft genutzt werden dürfen?

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Erläuterungen

Das Hochwasserschutz- und Revitalisierungskonzept für das Thurtal (Thur +) hat drei Hauptziele:

  1. Schadlose Ableitung des Hochwassers und damit Sicherung des Thurtals

  2. Absicherung der Sohlenlage und damit Sicherung des Grundwassers

  3. Aufwertung des Raums zwischen den Dämmen

Während das Projekt in vielen Punkten breite Unterstützung findet, sind sich verschiedene Parteien bezüglich einzelnen Punkten noch nicht einig. Wie die Frage schon suggeriert, geht es beispielsweise um die Frage, wie viel Fläche die Thur auf Kosten der Landwirtschaft erhalten soll. So wird diskutiert, ob für die Revitalisierung der Thur auch landwirtschaftliche Nutzfläche genutzt werden darf.

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4. Soll zur Erreichung der Klimaziele ausschliesslich auf Anreize und Zielvereinbarungen anstatt auf Verbote und Einschränkungen gesetzt werden?

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Erläuterungen

Der Klimawandel zeichnet sich auch in der Schweiz deutlich ab. Gegenüber der vorindustriellen Zeit beträgt die durchschnittliche Erwärmung heute gut 2.5 °C. Dies ist deutlich über dem Zielwert von maximal 1.5 °C. Diesen Wert hat die Schweiz mit 192 anderen Staaten (u.a. der EU) als Pariser Abkommen unterzeichnet. So hat sich die Schweiz 2017 dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen schrittweise zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden.

 

Die Umsetzung der Klimaziele erfolgt über das CO2-Gesetz, worin das Setzen der richtigen Anreize im Vordergrund steht. Die Emissionen auf Schweizer Boden haben mit den entsprechenden Instrumenten wie der CO2-Abgabe zwar abgenommen. Das Reduktionsziel für 2020, die Emissionen im Vergleich zu 1990 um 20% zu senken, hat die Schweiz jedoch knapp verfehlt.

 

Im Juni 2023 hat das Stimmvolk den Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative angenommen. Im Gegensatz zur zurückgezogenen Initiative enthält es kein Verbote und baut den Anreize-Ansatz zu klimaschonendem Verhalten weiter aus: Haushalte erhalten finanzielle Entlastungen, wenn sie ihre Öl-, Gas-, oder Elektroheizung ersetzen. Zudem werden Unternehmen, die in klimafreundliche Technologien investieren unterstützt.

 

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5. Befürworten Sie den Bau von Windkraftwerken im Kanton (z.B. am Wellenberg)?

6. Sollen nur noch Landwirtschaftsbetriebe mit erweitertem ökologischen Leistungsnachweis Direktzahlungen erhalten?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Der Bund ist dazu verpflichtet, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur (1) sicheren Versorgung der Bevölkerung; (2) Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft; (3) dezentralen Besiedlung des Landes. Um diese Ziele zu erreichen, unterstützt der Bund landwirtschaftliche Betriebe zu grossen Teilen in Form von Direktzahlungen. Pro Jahr zahlte der Bund den Landwirt/-innen rund 2.8 Milliarden Franken Direktzahlungen.

Voraussetzung für alle Direktzahlungen ist die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN). Dazu gehören bedarfsgerechte Düngung, angemessener Pflanzenschutzmitteleinsatz, Mindestflächen für den ökologischen Ausgleich, geeignete Fruchtfolge oder Bodenschutzmassnahmen, sowie eine tiergerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere. Ziel des ÖLN ist die Förderung einer umweltschonenden, nachhaltigen und tierschutzkonformen Produktion in der Landwirtschaft.

Auf politischer Ebene wird gefordert, dass die Anforderungen an die Direktzahlungen bzw. die des ÖLN  verschärft werden sollten. So wird beispielsweise gefordert, dass nur noch diejenigen Landwirt/-innen mit Direktzahlungen unterstützt werden, die keine Pestizide einsetzen, Massnahmen für die Biodiversität ergreifen und in ihrer Tierhaltung auf prophylaktische Verwendung von Antibiotika verzichten.

Solche Massnahmen hätten zum Vorteil, dass die Artenvielfalt (Biodiversität) durch den Verzicht von Pestiziden geschützt wird - dies gilt insbesondere für Insekten wie die Bienen - und im Allgemeinen mehr Massnahmen zur Erhaltung der Biodiversität ergriffen würden. 

Zudem wird die Gesundheit der Bevölkerung gefördert und geschützt, da z.B. die Reduktion des Einsatzes von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Tierhaltung auch die Gefahr der Entstehung von antibiotikaresistenten Bakterien verringert. Des Weiteren würde die Belastung durch Rückstände von Pestiziden und Tierarzneimittel im Trinkwasser und in Nahrungsmitteln deutlich abnehmen.

Gegner/-innen solcher Massnahmen betonen, dass im Bereich der Anforderungen an die Direktzahlungen bereits viel getan wird und daher der Handlungsbedarf gering ist. So ist beispielsweise die Verabreichung prophylaktischen Antibiotikums an Tieren bereits seit 2016 verboten.

Zudem wird betont, dass die einheimische Nahrungsmittelproduktion geschwächt wird, wenn Direktzahlungen nur noch bei pestizidfreier Produktion entrichtet werden. In der Folge würden vermehrt Nahrungsmittel importiert werden, bei deren Produktion Pestizide eingesetzt worden sind.

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