Der Bund ist dazu verpflichtet, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur (1) sicheren Versorgung der Bevölkerung; (2) Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft; (3) dezentralen Besiedlung des Landes. Um diese Ziele zu erreichen, unterstützt der Bund landwirtschaftliche Betriebe zu grossen Teilen in Form von Direktzahlungen. Pro Jahr zahlte der Bund den Landwirt/-innen rund 2.8 Milliarden Franken Direktzahlungen.
Voraussetzung für alle Direktzahlungen ist die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN). Dazu gehören bedarfsgerechte Düngung, angemessener Pflanzenschutzmitteleinsatz, Mindestflächen für den ökologischen Ausgleich, geeignete Fruchtfolge oder Bodenschutzmassnahmen, sowie eine tiergerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere. Ziel des ÖLN ist die Förderung einer umweltschonenden, nachhaltigen und tierschutzkonformen Produktion in der Landwirtschaft.
Auf politischer Ebene wird gefordert, dass die Anforderungen an die Direktzahlungen bzw. die des ÖLN verschärft werden sollten. So wird beispielsweise gefordert, dass nur noch diejenigen Landwirt/-innen mit Direktzahlungen unterstützt werden, die keine Pestizide einsetzen, Massnahmen für die Biodiversität ergreifen und in ihrer Tierhaltung auf prophylaktische Verwendung von Antibiotika verzichten.
Solche Massnahmen hätten zum Vorteil, dass die Artenvielfalt (Biodiversität) durch den Verzicht von Pestiziden geschützt wird - dies gilt insbesondere für Insekten wie die Bienen - und im Allgemeinen mehr Massnahmen zur Erhaltung der Biodiversität ergriffen würden.
Zudem wird die Gesundheit der Bevölkerung gefördert und geschützt, da z.B. die Reduktion des Einsatzes von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Tierhaltung auch die Gefahr der Entstehung von antibiotikaresistenten Bakterien verringert. Des Weiteren würde die Belastung durch Rückstände von Pestiziden und Tierarzneimittel im Trinkwasser und in Nahrungsmitteln deutlich abnehmen.
Gegner/-innen solcher Massnahmen betonen, dass im Bereich der Anforderungen an die Direktzahlungen bereits viel getan wird und daher der Handlungsbedarf gering ist. So ist beispielsweise die Verabreichung prophylaktischen Antibiotikums an Tieren bereits seit 2016 verboten.
Zudem wird betont, dass die einheimische Nahrungsmittelproduktion geschwächt wird, wenn Direktzahlungen nur noch bei pestizidfreier Produktion entrichtet werden. In der Folge würden vermehrt Nahrungsmittel importiert werden, bei deren Produktion Pestizide eingesetzt worden sind.