Die Lohngleichheit der Geschlechter ist in der Bundesverfassung in Art. 8 Abs. 3 verankert und wird im Gleichstellungsgesetz weiter ausgeführt. Das Gesetz besagt, dass für gleiche oder gleichwertige Arbeit der gleiche Lohn bezahlt werden muss.
Durchschnittlich erhalten Frauen in der Schweiz 18% weniger Lohn als Männer. Ein Teil davon kann mit objektiven Kriterien wie berufliche Stellung, Ausbildungsjahre und Dienstjahre begründet werden. Gemäss der Lohnstrukturerhebung 2016 des Bundesamts für Statistik bleiben sieben bis acht Prozent der Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern aber unerklärbar, trotz gleicher Arbeit und gleicher Qualifikation. Diese ist im privatwirtschaftlichen Sektor etwas höher als im öffentlichen.
Im öffentlichen Beschaffungswesen der Schweiz werden heute nur Anbietende berücksichtigt, welche unter anderem die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau erfüllen. Neu müssen zudem Unternehmen mit mindestens 100 Arbeitnehmenden künftig alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Die Unternehmen müssen ihre Angestellten und Aktionäre über die Ergebnisse informieren.
Von dieser Regelung sind knapp ein Prozent aller Unternehmen betroffen. Da es sich um Grossunternehmen handelt, sind rund 44 Prozent aller Arbeitnehmer/-innen in der Schweiz bei diesen Unternehmen beschäftigt.