Regelmässiger hoher Zuckerkonsum wirkt sich negativ auf die Gesundheit aus. Er begünstigt Karies, Übergewicht und Diabetes, schädigt die Gefässe und führt zu Bluthochdruck. Deshalb empfiehlt die WHO pro Person und Tag, nicht mehr als 10 Teelöffel Zucker zu sich zu nehmen. Währenddessen konsumieren Schweizer-/innen durchschnittlich doppelt so viel Zucker wie empfohlen.
Indem eine Abgabe auf zuckerhaltige Lebensmittel erhoben wird, soll der Zuckerkonsum eingedämmt und die allgemeine Gesundheit der Schweizer Bevölkerung gefördert werden. Die Steuer soll Lebensmittelhersteller dazu motivieren, weniger Zucker in ihren Rezepten zu verwenden. Auf die Konsument/-innen wirkt die Steuer durch teurere Produkte.
Weltweit kennen zehn europäische Länder sowie 27 weitere Staaten und einige Bundesstaaten der USA eine Zuckersteuer. Auch die WHO und diverse Ärzteorganisationen empfehlen diese Massnahme. In der Schweiz wird deren Einführung vor allem in den westschweizer Kantonen diskutiert. Der Kanton Neuenburg reichte 2017 eine Standesinitiative, aus der sich jedoch keine weiteren Folgen ergeben haben. Gesetzlich gilt bisher erst die Mailänder Erklärung von 2015, die vom Bundesrat und zehn Lebensmittelhersteller und -händler (u.a. Nesté, Coop und Migros) unterzeichnet wurde und die Unterschreibenden dazu anhält, auf freiwilliger Basis den Zuckeranteil in bestimmten Lebensmitteln zu senken. Seit der Unterzeichnung 2015 ist der Zuckerkonsum um drei Prozent gesunken.
Krankheiten, die mit überhöhtem Zuckerverzehr in Verbindung stehen, nehmen auch in der Schweiz stetig zu. Auf Eigenverantwortung der Bevölkerung zu setzen funktioniert nur dann, wenn sie über die “Zuckerfallen” aufgeklärt sind. Dies ist zurzeit nicht der Fall. Mit der Zuckersteuer kommt die Schweiz der staatlichen Fürsorgepflicht nach, welche die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung zu fördern versucht.
Die Erfahrung aus dem Ausland zeigt, dass die Zuckersteuer den Zuckerverzehr effektiv senkt, ohne wirtschaftliche Schäden anzurichten. In England wurde nach der Einführung einer Zuckersteuer auf Softdrinks beispielsweise 22% weniger Zucker konsumiert, während der Verkauf um 10% stieg und die Herstellkosten der Softdrinks durch den verringerten Zuckeranteil gesenkt werden konnten.
Die Mailänder Erklärung bietet unzureichenden Schutz für Konsument/-innen. Zum einen basiert die Erklärung ausschliesslich auf Freiwilligkeit. Somit schafft sie keine Anreize für Produzent/-innen, als Vorreiter/-innen die Rezepte zu ändern und womöglich zuckergewohnte Kund/-innen an süssere Konkurrent/-innen zu verlieren.
Die Zuckersteuer kann als Bevormundung der Bevölkerung betrachtet werden. Der individuelle Konsum von Lebensmitteln geht den Staat nichts an. Es ist wichtig, dass Menschen die Freiheit haben, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und für ihre Gesundheit selbst verantwortlich zu sein.
Private unternehmerische Ansätze sind deutlich wirksamer als staatliche Eingriffe. Lebensmittelproduzent- und händler/-innen haben breite Marktkenntnisse, wissen um verändernde Konsumgewohnheiten und können damit schneller und flexibler darauf reagieren als staatliche Regulierung. Ausserdem erfordert die Erhebung einer Zuckersteuer einen hohen Kontroll- und Verwaltungsaufwand seitens des Staates. Dies bedeutet zusätzliche Kosten und Ressourcen, die für andere gesundheitsfördernde Massnahmen eingesetzt werden könnten.
Die Zuckersteuer allein ist nicht ausreichend, um das Problem des überhöhten Zuckerkonsums zu lösen. Es gibt viele andere Faktoren, die die Gesundheit beeinflussen, wie beispielsweise Bewegung, genetische Veranlagung und Ernährungsgewohnheiten im Allgemeinen. Eine umfassende Strategie, die diese Faktoren berücksichtigt, wäre effektiver als die alleinige Fokussierung auf eine Zuckersteuer.