Ständeratswahlen 2023
9. Umweltschutz (0/6)

1. Befürworten Sie eine weitere Lockerung der Schutzbestimmungen für Grossraubtiere (Luchs, Wolf, Bär)?

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Seit einiger Zeit kehren die drei Grossraubtiere Wolf, Bär und Luchs wieder in die Schweiz zurück. In den vergangenen Jahren haben sich vor allem Sichtungen von Wölfen in den Schweizer Alpen gehäuft. Mittlerweile leben rund 240 Wölfe (Stand 2023) und 300 Luchse (Stand 2019) in der Schweiz. Bären gibt in der Schweiz keine sesshaften, aber sie durchwandern vor allem den Kanton Graubünden regelmässig.  Die Grossraubtiere Wolf, Bär und Luchs sind in der Schweiz – auch aufgrund internationaler Abkommen – gesetzlich geschützt. Da sie vom Aussterben bedroht sind, dürfen sie nicht oder nur unter sehr strengen Auflagen gejagt werden.

Mit der Ausbreitung von Grossraubtieren ist es bereits mehrfach zu Vorfällen gekommen, bei denen Wild- oder Nutztiere (vor allem Schafe) gerissen wurden. In diesem Zusammenhang wurden die Schutzbestimmungen der Grossraubtiere in der Jagdverordnung sowie dem Jagdgesetz wiederholt überarbeitet, um den Interessen der Bergbevölkerung – Alpenwirtschaft, Jagd und Tourismus – besser Rechnung zu tragen. 

Zuletzt wurde das Jagdgesetz im Dezember 2022 angepasst (ein fakultatives Referendum dagegen kam nicht zustande). Besonders erleichtert wird dabei der Abschuss des Wolfes. Wie zuvor dürfen die Kantone mit Zustimmung des Bundes die Bestände regulieren, wenn die Tiere Infrastrukturanlagen erheblich gefährden, grosse Schäden an Nutztieren verursachen oder den Wildbestand übermässig vermindern. Das beinhaltet schadensstiftende Einzelwölfe in Rudelterritorien wie auch Jungtiere des Vorjahres. Neu ist es ebenfalls möglich, während der Jagdsaison zwischen dem 1. September und 31. Januar Wölfe präventiv zu erlegen. Eine Bewilligung darf aber nur erteilt werden, wenn dadurch der Fortbestand der Wolfspopulation nicht gefährdet wird und Herdenschutzmassnahmen (z.B. Schutzhunde) die Risse nicht verhindern können.

Grossraubtiere brauchen Wildnis. Die Schweiz ist aber so dicht besiedelt, dass ein Zusammenleben mit dem Mensch nicht möglich ist. Aufgrund der dichten Besiedlung werden die Raubtiere zu einer Gefahr für Menschen und schaden dem Tourismus. 

Eine Lockerung ist notwendig, um Nutz- und Haustiere zu schützen. Umfassende Herdenschutzmassnahmen sind unverhältnismässig, und deren Wirksamkeit ist fraglich. Eingesetzte Schutzhunde können zudem für Wanderinnen, Wanderer und Tourist/-innen ein Risiko darstellen.

Eine Gesetzesänderung zur Lockerung des Schutzes ist mit der Berner Konvention über den Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen vereinbar.

Wolf, Bär und Luchs gehören zur ursprünglichen Tierwelt der Schweiz. Die Rückkehr der Grossraubtiere trägt zu einem gesunden Wildtierbestand bei, da die Wildtiere so einen natürlichen Feind zurückerhalten, scheuer werden und sich artgerechter verhalten.

Die Schweiz leistet aufgrund ihrer geografischen Lage einen wichtigen Beitrag an die europäischen Bemühungen zur langfristigen Arterhaltung.

Die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass die Angst vor Übergriffen auf Menschen unbegründet ist. Grossraubtiere wie der Luchs, Wolf oder Bär sind sehr menschenscheu und jagen in der Regel nur unbewachte Nutztiere. Eine Koexistenz ist möglich, wenn sich die heutige Nutztierhaltung den neuen Anforderungen anpasst. Mit geeigneten Massnahmen (zum Beispiel Schutzhunden) können die Schäden auf ein Minimum begrenzt werden.

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2. Sollen nur noch Landwirtschaftsbetriebe mit erweitertem Direktzahlungen erhalten?

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Der Bund ist dazu verpflichtet, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur (1) sicheren Versorgung der Bevölkerung; (2) Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft; (3) dezentralen Besiedlung des Landes. Um diese Ziele zu erreichen, unterstützt der Bund landwirtschaftliche Betriebe zu grossen Teilen in Form von Direktzahlungen. Pro Jahr zahlte der Bund den Landwirt/-innen rund 2.8 Milliarden Franken Direktzahlungen.

Voraussetzung für alle Direktzahlungen ist die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN). Dazu gehören bedarfsgerechte Düngung, angemessener Pflanzenschutzmitteleinsatz, Mindestflächen für den ökologischen Ausgleich, geeignete Fruchtfolge oder Bodenschutzmassnahmen, sowie eine tiergerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere. Ziel des ÖLN ist die Förderung einer umweltschonenden, nachhaltigen und tierschutzkonformen Produktion in der Landwirtschaft.

Auf politischer Ebene wird gefordert, dass die Anforderungen an die Direktzahlungen bzw. die des ÖLN  verschärft werden sollten. So wird beispielsweise gefordert, dass nur noch diejenigen Landwirt/-innen mit Direktzahlungen unterstützt werden, die keine Pestizide einsetzen, Massnahmen für die Biodiversität ergreifen und in ihrer Tierhaltung auf prophylaktische Verwendung von Antibiotika verzichten.

Solche Massnahmen hätten zum Vorteil, dass die Artenvielfalt (Biodiversität) durch den Verzicht von Pestiziden geschützt wird - dies gilt insbesondere für Insekten wie die Bienen - und im Allgemeinen mehr Massnahmen zur Erhaltung der Biodiversität ergriffen würden. 

Zudem wird die Gesundheit der Bevölkerung gefördert und geschützt, da z.B. die Reduktion des Einsatzes von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Tierhaltung auch die Gefahr der Entstehung von antibiotikaresistenten Bakterien verringert. Des Weiteren würde die Belastung durch Rückstände von Pestiziden und Tierarzneimittel im Trinkwasser und in Nahrungsmitteln deutlich abnehmen.

Gegner/-innen solcher Massnahmen betonen, dass im Bereich der Anforderungen an die Direktzahlungen bereits viel getan wird und daher der Handlungsbedarf gering ist. So ist beispielsweise die Verabreichung prophylaktischen Antibiotikums an Tieren bereits seit 2016 verboten.

Zudem wird betont, dass die einheimische Nahrungsmittelproduktion geschwächt wird, wenn Direktzahlungen nur noch bei pestizidfreier Produktion entrichtet werden. In der Folge würden vermehrt Nahrungsmittel importiert werden, bei deren Produktion Pestizide eingesetzt worden sind.

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3. Befürworten Sie strengere Tierschutzregelungen für die Haltung von Nutztieren (z.B. permanenter Zugang zum Aussenbereich)?

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In der Schweiz werden rund 16 Mio. Nutztiere gehalten (2021). Mehr als zwei Drittel davon sind Hühner (13 Mio.), gefolgt von 1.5 Mio. Rindern, 1.3 Mio. Schweinen, mehr als 300'000 Schafen sowie je 80’000 Ziegen und Pferden.

Nutztierhalter/-innen müssen sich im Umgang mit ihren Tieren an das Tierschutzgesetz und Tierschutzverordnungen halten. Diese haben die Würde und das Wohlergehen der Tiere als oberstes Ziel und regulieren neben Bau- und Platzverhätnissen auch die artgerechte Haltung, Fütterung und Pflege, Transport- und Schlachtungsbedingungen, sowie die Ausbildungsstandards der Halter/-innen. Zusätzlich betreibt der Bund Anreizprogramme, die Direktzahlungen an besonders tierfreundliche Betriebe abgeben.

Strengere Tierschutzregelungen würden dazu beitragen, das Wohlbefinden der Nutztiere zu verbessern. Der permanente Zugang zum Aussenbereich ermöglicht es den Tieren, sich frei zu bewegen, frische Luft zu atmen und ihre natürlichen Verhaltensweisen auszuleben. Dies wirkt sich auch positiv auf die Gesundheit der Tiere aus.

Der Austoss von Abtreibgasen reduziert sich, wenn der Bestand der Nutztiere beschränkt wird. Dies fördert zusätzlich zum Tierwohl auch den Umweltschutz.

Die Schweiz hat bereits eines der strengsten und detailliertesten Tierschutzgesetze weltweit. Die Anreizprogramme des Bundes haben die Verbreitung von tierfreundlichen Haltungsformen weiter gefördert. Im Vergleich zum Ausland halten Schweizer Landwirte und Landwirtinnen weniger Tiere pro Betrieb und 78% der Tiere haben regelmässigen Zugang nach draussen. Damit ist das Tierwohl in der Schweiz genügend sichergestellt. 

Strengere Tierschutzregelungen führen zu höheren Kosten für die Landwirt/-innen. Der Aufbau und die Wartung von Aussenbereichen erfordern zusätzliche Ressourcen und Investitionen, die sich auf die Produktionskosten auswirken können. Damit sind Schweizer Landwirt/-innen gegenüber dem Ausland benachteiligt, da inländische Standards laut Vereinbarungen mit der Welthandelsorganisation WTO nicht auf importierte Lebensmittel angewendet werden dürfen. Zusätzlich könnte dies dazu führen, dass inländische Tierprodukte teurer werden.

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4. Soll in der Schweiz 30 Prozent der Landesfläche zur Sicherung der zur Verfügung stehen? []

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Der Begriff «Biodiversität» bezeichnet die Vielfalt des Lebens, die Vielfalt der Arten (Tiere, Pflanzen, Pilze, Mikroorganismen) und die Vielfalt der Gene, also der Unterschiedlichkeit der Individuen einer Art. 

Mit der auch von der Schweiz unterzeichneten UN-Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt als Grundlage beschloss der Bundesrat 2017 den «Aktionsplan Biodiversität», der in seiner ersten Umsetzungsphase 2017–2023 verschiedene Massnahmen wie auch Pilotprojekte umfasst. Bisher dienen nach Angaben des Bundes rund 13,4 Prozent der Fläche in der Schweiz dem Schutz der Biodiversität. Bei der Biodiversitätskonferenz in Montreal Ende 2022 hat die Weltgemeinschaft beschlossen, dass 30 Prozent der Landes- und Meeresfläche der Welt bis ins Jahr 2030 unter Schutz stehen sollen, um so den Rückgang der Biodiversität (sog. “Artensterben”) zu stoppen. 

Auch die Schweiz hat sich für «30 by 30» stark gemacht. Zur Zeit lässt der Bund die Kantone eine Liste mit Flächen erstellen, die als Schutzgebiete im Zusammenhang mit «30 by 30» gezählt werden könnten.

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5. Würden Sie ein Verbot von Einwegplastik und nicht-rezyklierbaren Kunststoffen befürworten?

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In der EU wurde im Sommer 2021 ein Verbot der Produktion von Einwegplastikprodukten eingeführt. Dazu gehören unter anderem Trinkhalme, Rühr- und Wattestäbchen, Einweggeschirr und To-Go-Becher.

Die Schweiz könnte, basierend auf dem Umweltschutzgesetz, ebenfalls ein Verbot von Einweggeschirr aus Plastik einführen. Momentan setzt sie aber auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Einzelne Städte haben jedoch bereits Vorschriften eingeführt. Beispielsweise gilt in der Stadt Basel eine Mehrweggeschirr-Pflicht im öffentlichen Raum; ähnliche Gesetze gibt es auch im Kanton Bern und in Genf.

Pro Jahr werden weltweit mehrere Millionen Plastikmüll ins Meer getragen, was die Lebensräume in den Meeren gefährdet. Tiere essen oftmals ungewollt Mikroplastikstücke und können daran sterben.

Die Herstellung von Kunststoffen aus Erdöl ist energieintensiv und trägt zur Emission von Treibhausgasen bei. Ein Verbot würde den Bedarf an nicht-recycelbaren Kunststoffen reduzieren und somit den CO2-Fußabdruck verringern.

Ein Verbot würde den Druck auf die Industrie erhöhen, nachhaltigere Alternativen zu entwickeln und zu verwenden, beispielsweise biologisch abbaubare Materialien.

Ein Verbot von Einwegplastik schränkt die die Wirtschaftsfreiheit der betroffenen Betriebe ein.

Strohhalme und Co. machen nur einen kleinen Teil des Plastikmülls aus; beispielsweise sind es in der EU nicht einmal ein Prozent. Es sind Verpackungen, die für einen Grossteil des Müllproblems sorgen und angegangen werden müssen. Allerdings ist auch hier ein komplettes Verbot nicht sinnvoll, da Plastik-Verpackungen die Haltbarkeit von Lebensmitteln erhöhen können und im Gesundheitswesen die Instrumente steril und hygienisch halten.

Anstatt Plastik komplett zu verbannen, soll es vielmehr um dessen effiziente Nutzung gehen. Dafür soll der Recyclingkreislauf ausgebaut werden. Aktuell wird in der Schweiz nur die Hälfte aller Materialien recycelt.

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6. Befürworten Sie staatliche Massnahmen für eine nachhaltigere Nutzung von elektronischen Geräten (z.B. Recht auf Reparatur, Verlängerung der Gewährleistungsfrist, garantierte Mindestzeit für Software-Updates)?

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Bei vielen elektronischen Geräten lohnt es sich eher ein neues Gerät zu kaufen, statt den Reparaturaufwand und die Kosten auf sich zu nehmen. 2019 verursachten Schweizer/-innen damit pro Kopf 23.4kg Elektroschrott (Global E-Waste Statistics Partnership). Im Sinne der Kreislaufwirtschaft und einem schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen werden nun diverse Massnahmen diskutiert, wie die Langlebigkeit und Nutzungsdauer elektronischer Geräte erhöht werden kann. 

Vorgeschlagen werden beispielsweise eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist oder eine garantierte Mindestzeit für Software-Updates. Besonders fortgeschritten ist die Diskussion in der EU, wo das Parlament einen Gesetzesentwurf für ein “Recht auf Reparatur” prüft. Dieses nimmt Hersteller/-innen in die Verantwortung und verpflichtet sie dazu, auch nach der gesetzlichen Garantiezeit Reparaturen anzubieten. Weiter sind sie dazu angehalten, Konsument/-innen über Matchmaking-Plattformen und einheitliche Formulare transparente Informationen zum Verfahren, Preisen und Bedingungen der Reparatur zu geben. Ersatzteile sollen genormt und über einen angemessenen Zeitraum erhältlich sein.

Ein Recht auf Reparatur ermöglicht Verbraucher/-innen, ihre Geräte länger zu nutzen, anstatt sie bei kleinen Defekten sofort ersetzen zu müssen. Dies fördert die Kreislaufwirtschaft und kommt der Umwelt zugute.

Freiwillig wird es bei Unternehmen kein Umdenken geben, da diese darauf ausgerichtet sind, Konsument/-innen immer mehr Neues zu verkaufen. Mit staatlichen Massnahmen werden nachhaltigere Geschäftsmodelle gefördert, die Kund/-innen nicht mit neuen, sondern bereits verkauften Produkten an sich binden. Sie wirken auch als Anreiz, langlebigere und qualitativ hochwertige Produkte herzustellen.

Existierende Reparaturprogramme sind nicht konsumentenfreundlich. Auch wenn ein Produkt in der Theorie selbst repariert werden kann, ist dies in der Realität zu kompliziert und zu teuer. Beispielsweise bietet Apple in den USA “Reparatur-Koffer” zur Miete an. Das Paket hat aber Grösse und Gewicht von zwei Flugzeug-Gepäckstücken und beinhaltet für durchschnittliche Konsument/-innen zu spezialisierte Werkzeuge und Maschinen. Um die 1200 Dollar Pfand zurückzuerhalten, muss alles innerhalb von sieben Tagen zurückgeschickt werden.

Reparieren ist nicht immer nachhaltiger. Neue Geräte können energieeffizienter und teilweise robuster sein als ältere Modelle. Weiter sind grosse Lager an Ersatzteilen nur nachhaltig, wenn sie auch gebraucht werden. 

Es gibt schon heute Reparaturprogramme seitens der Hersteller/-innen. Das Problem ist deshalb nicht das Angebot an Reparaturmöglichkeiten, sondern, dass dieses bei der Kundschaft zu wenig bekannt ist. Das tatsächliche Verhalten der Konsument/-innen zeigt auch, dass sie sich oft die neuesten Geräte beschaffen, auch wenn die alten noch funktionieren oder der technologische Unterschied sehr gering ist. Es besteht somit kein Bedarf für ein Recht auf Reparatur.

Die Massnahmen führen zu mehr Kosten bei den Hersteller/-innen, die sich möglicherweise auch im Preis widerspiegeln werden.

Der Innovationsfortschritt könnte gehemmt werden, da Firmen ihre Ressourcen vorsichtiger einsetzen müssen.

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