In der Schweiz gibt es fünf Atomkraftwerke: Beznau I und II, Gösgen, Leibstadt und Mühleberg. Letzteres ist seit 2019 ausser Betrieb.
Gemäss Kernenergiegesetz (KEG) ist der Neubau von Kernkraftwerken verboten. Die bisherigen Kernkraftwerke dürfen weiter betrieben werden, solange sie sicher sind. Dies wird vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) kontrolliert.
Ohne Kernkraftwerke fällt Energie weg, die anderswo produziert und importiert werden muss. Insbesondere im Winter können Importe notwendig werden.
Durch die Nutzung von Kernkraft reduziert sich der Verbrauch an fossilen Brennstoffen wie Kohle und Erdöl. Dadurch entstehen auch weniger Emissionen von schädlichen Gasen wie Kohlenstoffdioxid.
Durch den Betrieb von Kernkraftwerken entstehen radioaktive Abfälle, die in geologische Tiefenlager gebracht werden müssen. Aufgrund der Radioaktivität will keine Gemeinde dies bei sich tun.
Die Nuklearkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima haben gezeigt, dass Atomkraftwerke bei Naturkatastrophen oder Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften Lebewesen stark gefährden können.