Bei einer vollständigen Liberalisierung des Strommarktes wird die freie Wahl des Stromanbieters auf die privaten Haushalte und die kleineren und mittleren Unternehmen ausgeweitet. Für Grosskund/innen, welche einen Mindestverbrauch von 100 Megawattstunden haben, steht diese Möglichkeit bereits seit 2009 offen. KMU und Privathaushalte müssen heute den Strom beim lokalen Monopolanbieter (z.B. dem städtischen oder kantonalen Elektrizitätswerk) beziehen.
Ursprünglich war es vom Bundesrat vorgesehen, die vollständige Öffnung des Strommarktes mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes umzusetzen. Das Vorhaben wurde allerdings vom Ständerat abgelehnt.
Durch die Liberalisierung kann jede/-r Endverbraucher/-in den Stromanbieter wählen. Dies stärkt die Wahlfreiheit der Konsument/-innen und entspricht den Zielen der Energiewende.
Eine Liberalisierung bedeutet nicht, dass die Stromerzeuger privatisiert werden müssen.
Weil die Konsument/-innen die Wahl haben und so ein Wettbewerb unter den Anbietern entsteht, kann man von sinkenden Strompreisen ausgehen.
Schon lange wird ein Stromabkommen mit der EU diskutiert, jedoch ist dieses ohne Strommarktliberalisierung nicht möglich, da in der EU der Strommarkt bereits liberalisiert ist.
Die Öffnung fördert auch die dezentrale Stromproduktion und innovative Geschäftsmodelle (z.B. Energiegemeinschaften), wodurch erneuerbare Energien besser in den Markt integriert werden können.
Die Liberalisierung öffnet den Schweizer Strommarkt auch für ausländische Stromanbieter/-innen. Es besteht die Gefahr, dass dadurch vermehrt billiger, schmutziger Strom z.B. aus Kohlekraftwerken angeboten wird. Die Strommarktliberalisierung behindert somit die Energiewende.
Die Liberalisierung bedroht Schweizer Produzent/-innen von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und somit die Arbeitsplätze in der Stromindustrie.
Beispiele aus dem Ausland (Grossbritannien, Deutschland) zeigen, dass die Liberalisierung des Strommarkts keineswegs immer zu tieferen Preisen für die Konsument/-innen führen muss.
Der Strommarkt hat eine Systemrelevanz, die mit marktwirtschaftlichen Prozessen allein nicht zu regulieren ist. Das Risiko ist zu hoch, dass die Qualität der Stromversorgung unter Kosteneinsparungen der Anbieter/-innen sinkt. Besonders betroffen wären möglicherweise ländliche oder abgelegene Gebiete, in denen es schwieriger ist, ein zuverlässiges Stromnetz aufrechtzuerhalten.
Die Liberalisierung könnte zu Komplexität und Unübersichtlichkeit für Verbraucher/-innen führen, da sie zwischen verschiedenen Tarifen und Anbieter/-innen wählen müssen.