Seit 1991 haben in der Schweiz Personen ab 18 Jahren das Stimm- und Wahlrecht, vorher war es ab dem 20. Lebensjahr. Auf Bundesebene steht die Forderung im Raum, dass bereits Personen ab 16 Jahren abstimmen und wählen dürfen. Dies würde jungen Menschen, die politisch aktiv sind, mehr politische Rechte zusprechen. Dabei wird primär das aktive Wahlrecht, d.h. das Recht abzustimmen und zu wählen, gefordert. Das passive Wahlrecht, für ein politisches Amt kandidieren zu dürfen, soll bei 18 Jahren bleiben.
In der Schweiz ist Glarus der einzige Kanton, der dies bereits eingeführt hat. Ähnliche Vorlagen, zuletzt in den Kantonen Bern oder Zürich, wurden in der Vergangenheit abgelehnt.
Politisch interessierten Jugendlichen bietet das Stimm- und Wahlrecht die Möglichkeit, weitere politische Rechte auszuüben. Ihre Beteiligung am demokratischen Prozess ist insbesondere im Hinblick auf das steigende Alter der Durschschnittswähler/-in wichtig.
Jugendliche sind oft von politischen Entscheidungen unmittelbar betroffen, beispielsweise im Bildungssystem, bei Umweltfragen oder in der Wirtschaftspolitik. Es ist daher gerecht, ihnen eine Stimme zu geben und ihre Interessen in den politischen Entscheidungsprozess einzubeziehen.
Viele Jugendliche in diesem Alter haben bereits eine ausreichende Bildung und politische Reife, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Fähigkeit, mit Informationen umzugehen und kritisch zu denken, ist nicht zwangsläufig an ein bestimmtes Alter gebunden.
Die Senkung des Stimmrechtsalters könnte dazu beitragen, politische Bildung und Interesse in der jungen Generation zu fördern. Dies ist wichtig in Bezug darauf, dass sich das Alter der Durchschnittswähler/-in immer erhöht, und könnte langfristig zu einer besser informierten und engagierten Bevölkerung führen.
Viele 16-Jährige verfügen noch nicht über ausreichende Lebenserfahrung und politische Kenntnisse, um komplexe politische Entscheidungen zu treffen. Dies könnte zu unüberlegten Stimmen führen, die nicht auf einer fundierten Basis beruhen.
Abstimmen und Wählen sind Rechte, die auch Pflichten mit sich bringen, da sie eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und dem demokratischen Prozess beinhalten. Das Stimm- und Wahlrechtsalter sollte nicht gesenkt werden, solange 16-jährige noch nicht dieselbe rechtliche und finanzielle Verantwortung übernehmen wie Volljährige (z.B. Steuern zahlen).