Die schweizerische Rechtsordnung basiert auf einer jahrhundertelangen gesellschaftlichen Tradition und bezieht sich bei der Bezugnahme auf das Geschlecht auf die beiden traditionellen Geschlechter "weiblich" und "männlich". Das Personenstandsregister erfasst das Geschlecht der Bürger/-innen als wichtiges Element des Personenstandes und erlaubt derzeit nur die Eintragung der beiden traditionellen Geschlechter. In den letzten Jahren gab es in verschiedenen ausländischen Rechtsordnungen eine Diskussion über die Einführung eines dritten Geschlechts oder die Möglichkeit, auf den Geschlechtseintrag zu verzichten.
Auch in der Schweiz ist das Thema aktuell. Der Bundesrat prüfte 2022 in einem Bericht die Einführung eines dritten amtlichen Geschlechts. Bislang stellt er sich gegen dessen Einführung oder einem generellen Verzicht auf den Geschlechtseintrag, da er die gesellschaftlichen Voraussetzungen derzeit als nicht gegeben erachtet. Das Bundesgericht anerkennt Intergeschlechtlichkeit, aber sorgt sich um die daraus resultierenden Rechtsunsicherheiten und urteilte im Mai 2023 einstimmig gegen ein drittes Geschlecht.
Die Einführung eines dritten Geschlechts würde dazu beitragen, Menschen mit intersexuellen Merkmalen oder nicht-binäre Geschlechtsidentitäten besser zu inkludieren und ihre Gleichberechtigung zu fördern.
Andere Länder wie Deutschland, Australien, Indien, Kanada und Nepal haben bereits ein drittes Geschlecht anerkannt. Die Schweiz könnte diesem internationalen Trend folgen und somit ein Zeichen für Offenheit und Toleranz setzen.
Viele non-binäre Personen werden diskriminiert und haben unter anderem deshalb im Schnitt eine schlechtere psychische Gesundheit. Die Einführung eines dritten Geschlechts kann dazu beitragen, die Gesundheit dieser Menschen zu verbessern.
Die Einführung eines dritten Geschlechts würde zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten. Es müssten neue Formulare und Dokumente erstellt werden, um das dritte Geschlecht zu berücksichtigen.
Die genaue Definition und rechtliche Anerkennung eines dritten Geschlechts könnten kompliziert sein und zu (Rechts-)Unsicherheit führen. Es müssten klare Regeln und Richtlinien aufgestellt werden, um sicherzustellen, dass die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen klar definiert sind.
Es ist fraglich, ob die Gesellschaft in der Schweiz bereit ist, ein drittes Geschlecht zu akzeptieren. Es könnte zu Widerstand und Ablehnung führen, insbesondere von konservativen Gruppen, die traditionelle Geschlechterrollen bevorzugen.
Das dritte Geschlecht umfasst eine Reihe von unterschiedlichen Identitäten, die alle in denselben Topf geworfen werden.