Nationalratswahlen 2023
10. Demokratie, Medien & Digitalisierung (0/6)

1. Soll das Schweizer Mobilfunknetz möglichst flächendeckend mit der neusten Technologie ausgestattet werden (aktuell 5G-Standard)?

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Erläuterungen
Pro
Contra

5G ist der Name der fünften Mobilfunkgeneration, die die vorgängigen 4G und 3G Generationen ablöst. Das neue Mobilfunknetz erhöht die Datenübertragungskapazitäten, was aufgrund des zunehmenden Datenverkehrs notwendig ist. Die Technologie ist ähnlich wie bei der vierten Generation des Mobilfunks, jedoch effizienter und ermöglicht eine schnellere Datenübertragung.

Das Mobilfunknetz sendet nichtionisierende Strahlung aus, was bedeutet, dass die Energie der Strahlung nicht ausreicht, um Atome oder Moleküle in einen elektrisch geladenen Zustand zu versetzen.

Die Schweiz hat, verglichen mit anderen Ländern, sehr tiefe gesetzlich festgelegte Grenzwerte und muss deshalb besonders vorsichtig mit der Strahlung umgehen. Es gilt das Vorsorgeprinzip für Umwelt- und Gesundheitspolitik, welches besagt, dass denkbare Gefahren bei unvollständiger Wissensbasis weitestgehend vermieden bzw. minimiert werden sollen.

Die möglichen gesundheitlichen Risiken von Mobilfunkstrahlung wurden bisher in der Schweiz noch nicht ausreichend erforscht, um abschliessende Aussagen über die Bedenklichkeit oder das Ausmass der gesundheitlichen Risiken der Mobilfunkstrahlung zu machen.

Es gibt keinen Hinweis darauf, dass 5G der Gesundheit stärker schadet als 4G oder WLAN.

Um die Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft voranzutreiben, sind leistungsfähige Mobilfunknetze nach dem 5G-Standard unverzichtbar.

Das neue Mobilfunknetz funktioniert effizienter.

Die möglichen negativen Folgen der 5G-Strahlung auf Lebewesen wurden noch nicht ausreichend erforscht.

Das 5G Netz verursacht viel Elektroschrott und gefährdet die Natur.

Menschen, die empfindlich auf elektromagnetische Strahlung sind, kann die Verdichtung des Mobilfunknetzes schaden.

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2. Soll der Bund im Bereich der Digitalisierung staatlicher Dienstleistungen zusätzliche Kompetenzen erhalten, um gegenüber den Kantonen verbindliche Vorgaben und Standards durchsetzen zu können?

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Erläuterungen

In den letzten Jahren wurde das Angebot digitaler staatlicher Dienstleistungen stetig ausgebaut. Dazu gehören beispielsweise die online An- oder Abmeldungen am Wohnsitz oder die digitale Übermittlung der Steuererklärung. 

Zur Steuerung der digitalen Transformation im föderalistischen System haben Bund und Kantone die neue Organisation «Digitale Verwaltung Schweiz» (DSV) geschaffen. Als politische Plattform soll sie die digitale Transformation zwischen und innerhalb der drei Staatsebenen koordinieren und fördern.

Im Projekt DSV sind Bund und Kantone gleichberechtigte Träger. Das bedeutet, dass die Entscheide im Konsens getroffen werden. Die Digitalisierung von Verwaltungsangeboten erfordert einen hohen Abstimmungsgrad zwischen den Verwaltungs- und Bundesebenen. Vor diesem Hintergrund definieren Bund, Kantone und Gemeinden in der E-Government-Strategie Schweiz, welche innerhalb der DSV herausgearbeitet wurde, Ziele die sie gemeinsam bei der Digitalisierung verfolgen und welche Handlungsfelder zentral sind, um die digitale Transformation der Verwaltung aktiv zu steuern.

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3. Befürworten Sie eine stärkere Regulierung grosser Internetplattformen (Transparenz-Regeln bei Algorithmen, verstärkte Haftung für Inhalte, Bekämpfung von Desinformation)?

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Erläuterungen

In der EU wurde 2022 ein Gesetzesentwurf über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) angenommen, der Vorschriften für Internetplattformen definiert. Die Plattformen müssen unter anderem darlegen, wie Inhalte moderiert werden und wie automatisierte Werkzeuge eingesetzt werden. Dies dient der Transparenz für Nutzer/-innen. Beispielsweise müssen sie auch darlegen, wie die personalisierten Empfehlungssysteme funktionieren, sowie eine Alternative ohne personalisierten Feed bereitstellen. Es soll ebenfalls transparenter gemacht werden, was die Plattformen gegen die Verbreitung von Desinformationen machen. Dies kann von externen Personen oder Institutionen geprüft werden, um die Einhaltung der Rechtsnormen zu garantieren.

Auch in der Schweiz strebt der Bundesrat Regulierungen an, da die grossen Online-Plattformen bis heute kaum kontrolliert sind. Das Ziel ist, mehr Transparenz zu schaffen und die Rechte der Nutzer/-innen zu stärken. Im Parlament gibt es dazu ebenfalls diverse Vorstösse, die unter anderem die Anpassung an die EU Gesetzgebung fordern.

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4. Eine Volksinitiative möchte die Fernseh- und Radiogebühren reduzieren (200 Franken pro Haushalt, Abgabenbefreiung von Unternehmen). Unterstützen Sie dieses Anliegen?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Die sogenannte SRG-Initiative will die Gebühren für Radio- und Fernsehprogramme auf 200 Franken pro Haushalt reduzieren und für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen komplett abschaffen.

Momentan zahlen alle Haushalte 335 Franken pro Jahr. Ausgenommen davon sind Personen, die Ergänzungsleistungen der AHV oder IV beziehen. Juristische Personen mit einem Umsatz von weniger als 500‘000 Franken bezahlen bereits heutzutage keine Gebühren, ab diesem Betrag ist die Höhe der Abgabe abhängig von ihrem Jahresumsatz.

Die Einnahmen der Gebühren gehen grösstenteils an die SRG (Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft). Der Bund bestimmt, welches Medienunternehmen wie viel finanzielle Unterstützung erhält.

Alle Personen müssen gleich viel bezahlen, unabhängig davon, ob sie die Dienstleistungen der SRG direkt nutzen. Das empfinden einige als ungerecht.

Unternehmer, die einen Umsatz von mind. 500'000 Franken im Jahr erwirtschaften, werden heute doppelt besteuert: nämlich als Einzelperson, sowie im Betrieb.

Haushalte mit einem tiefen Haushaltseinkommen oder Personen in Einzelhaushalten, die die Kosten allein tragen, werden entlastet.

Die reduzierte Einnahme-Summe von 200 CHF pro Haushalt genügt, um die Medienvielfalt und -qualität weiterhin zu gewährleisten. Sprachliche Minderheiten erhalten durch einen Finanzausgleich weiterhin gleichwertige Inhalte wie die Deutschsprachigen.

Für ein kleines Land wie die Schweiz mit verschiedenen Sprachregionen und einer direkten Demokratie ist ein vielfältiges Medienangebot wichtig. Durch die Initiative würde das Angebot aber ausgedünnt werden. 

Wenn nur noch produziert wird, was sich finanziell lohnt, schadet dies der Medienvielfalt und -qualität. Die Abhängigkeit von privaten Geldgebern und ausländischen Investoren nimmt zu, was die Unabhängigkeit der Medien gefährdet.

Die juristischen Unternehmen, welche weniger als 500'000 Franken Umsatz generieren, müssen bereits heute keine Gebühren bezahlen.

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5. Soll das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre gesenkt werden?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Seit 1991 haben in der Schweiz Personen ab 18 Jahren das Stimm- und Wahlrecht, vorher war es ab dem 20. Lebensjahr. Auf Bundesebene steht die Forderung im Raum, dass bereits Personen ab 16 Jahren abstimmen und wählen dürfen. Dies würde jungen Menschen, die politisch aktiv sind, mehr politische Rechte zusprechen. Dabei wird primär das aktive Wahlrecht, d.h. das Recht abzustimmen und zu wählen, gefordert. Das passive Wahlrecht, für ein politisches Amt kandidieren zu dürfen, soll bei 18 Jahren bleiben.

In der Schweiz ist Glarus der einzige Kanton, der dies bereits eingeführt hat. Ähnliche Vorlagen, zuletzt in den Kantonen Bern oder Zürich, wurden in der Vergangenheit abgelehnt. 

Politisch interessierten Jugendlichen bietet das Stimm- und Wahlrecht die Möglichkeit, weitere politische Rechte auszuüben. Ihre Beteiligung am demokratischen Prozess ist insbesondere im Hinblick auf das steigende Alter der Durschschnittswähler/-in wichtig.

Jugendliche sind oft von politischen Entscheidungen unmittelbar betroffen, beispielsweise im Bildungssystem, bei Umweltfragen oder in der Wirtschaftspolitik. Es ist daher gerecht, ihnen eine Stimme zu geben und ihre Interessen in den politischen Entscheidungsprozess einzubeziehen.

Viele Jugendliche in diesem Alter haben bereits eine ausreichende Bildung und politische Reife, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Fähigkeit, mit Informationen umzugehen und kritisch zu denken, ist nicht zwangsläufig an ein bestimmtes Alter gebunden.

Die Senkung des Stimmrechtsalters könnte dazu beitragen, politische Bildung und Interesse in der jungen Generation zu fördern. Dies ist wichtig in Bezug darauf, dass sich das Alter der Durchschnittswähler/-in immer erhöht, und könnte langfristig zu einer besser informierten und engagierten Bevölkerung führen.

Viele 16-Jährige verfügen noch nicht über ausreichende Lebenserfahrung und politische Kenntnisse, um komplexe politische Entscheidungen zu treffen. Dies könnte zu unüberlegten Stimmen führen, die nicht auf einer fundierten Basis beruhen.

Abstimmen und Wählen sind Rechte, die auch Pflichten mit sich bringen, da sie eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und dem demokratischen Prozess beinhalten. Das Stimm- und Wahlrechtsalter sollte nicht gesenkt werden, solange 16-jährige noch nicht dieselbe rechtliche und finanzielle Verantwortung übernehmen wie Volljährige (z.B. Steuern zahlen).

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6. Soll gegen Ausgaben des Bundes ab einer bestimmten Höhe ein Referendum ergriffen werden können ()?

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Erläuterungen
Pro
Contra

In der Schweiz gibt es auf nationaler Ebene die Möglichkeit, sich mit fakultativen oder obligatorischen Referenden politisch zu beteiligen. Ein obligatorisches Referendum gilt bei Verfassungsänderungen oder bei einem Beitritt zu bestimmten internationalen Organisationen (z.B. EU). Dabei müssen keine Unterschriften gesammelt werden, das Volk kann direkt darüber abstimmen. Im Gegensatz dazu müssen bei einem fakultativen Referendum innerhalb von 100 Tagen 50'000 Unterschriften gesammelt werden, damit das Volk über ein vom National- und Ständerat beschlossenes Gesetz abstimmen kann. 

Stand heute gibt es in der Schweiz auf nationaler Ebene jedoch keine Möglichkeit über Ausgabenbeschlüsse des Bundes ein Referendum zu ergreifen. Dies würde dazu dienen, dass Bürger/-innen die Möglichkeit haben über die Ausgaben mitzubestimmen und allenfalls ein Veto einzulegen. 

In allen Kantonen und vielen Gemeinden, in denen es eine institutionelle Trennung zwischen Exekutive und Legislative gibt, besteht die Möglichkeit der politischen Beteiligung via fakultatives und / oder obligatorisches Finanzreferendum. Gewisse Kriterien wie eine Mindesthöhe oder -dauer der Ausgabe müssen meistens jedoch erfüllt sein.

 

Das Finanzreferendum stärkt die direkte Demokratie.

Auf kantonaler und kommunaler Ebene hatte die Einführung bisher keine negativen Konsequenzen.

 

Durch das neue Instrument würden Bürger/-innen über noch mehr Vorlagen abstimmen müssen.

Wichtige Investitionen können blockiert und die Handlungsfähigkeit der Verwaltung somit eingeschränkt werden.

 

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