Wenn sich zwei Staaten im Konflikt befinden, verbietet das schweizerische Neutralitätsrecht die Einmischung in das Kriegsgeschehen durch Waffenlieferungen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn beide Konfliktparteien bei der Belieferung gleich behandelt werden.
Dieser Grundsatz bleibt bestehen, selbst wenn ein fremdes Land Kriegsmaterial in der Schweiz erwirbt. In solchen Fällen sind die Länder heute verpflichtet, eine sogenannte Nichtwiederausfuhr-Erklärung abzugeben, die die erneute Ausfuhr verhindert (Artikel 18 des Kriegsmaterialgesetzes).
Bei einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg stellt die UNO-Generalversammlung eine qualifizierte Verletzung des Gewaltverbots und einen bewaffneten Angriff fest. Angriffskriege auf einen souveränen Staat sind seit der UNO-Charta von 1945 völkerrechtswidrig. Wäre es anderen Staaten erlaubt, Schweizer Waffen in solchen Fällen weiterzuverkaufen, könnten Drittstaaten das erworbene Kriegsmaterial an eine Kriegspartei (z.B. Ukraine) weiterreichen.
Die Sicherheitszusammenarbeit mit gleichgesinnten Staaten würde durch die Möglichkeit zur Wiederausfuhr von Schweizer Waffen gefördert werden.
Bei einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg hat die Schweiz als Teil der UNO eine moralische Verantwortung gegenüber der internationalen Gemeinschaft und den Grundsätzen der UNO-Charta, sich bei Massnahmen gegen Aggressoren aktiv mit zu beteiligen.
Die Erlaubnis der Wiederausfuhr würde den Export von Schweizer Kriegsmaterial ankurbeln und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen.
Die rechtliche Vereinbarkeit der Wiederausfuhr von Waffen mit der Neutralität ist umstritten.
Die Schweiz hat eine moralische Verantwortung, nicht zu konfliktfördernden Handlungen beizutragen, selbst indirekt durch Waffenlieferungen. Dessen Erlaubnis würde der Reputation als neutrales und friedliebender Staat schaden.
Das Risiko für einen Missbrauch der Waffen ist durch eine Wiederausfuhr erhöht: Waffen, die in gutem Glauben an Partnerländer geliefert wurden, könnten für andere Zwecke eingesetzt werden als ursprünglich vorgesehen. Generell besteht eine erhöhte Gefahr für eine Eskalation der Gewalt, da durch die Wiederausfuhr mehr Waffen in den Umlauf kommen.