Nationalratswahlen 2023
12. Aussenbeziehungen (0/5)

1. Befürworten Sie engere Beziehungen zur Europäischen Union (EU)?

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Erläuterungen

Seit 1958 hat sich aus der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit sechs Mitgliedsstaaten die heutige Europäische Union (EU) mit aktuell 27 Mitgliedsstaaten entwickelt (2016 hat sich Grossbritannien für den Austritt entschieden, sodass die Zahl der Mitgliedsstaaten von 28 auf 27 gesunken ist).

Die EU regelt heute z.B. den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital zwischen ihren Mitgliedsstaaten (Binnenmarkt). Zudem wurde eine Währungsunion (Euro) eingeführt, der aber nur 20 Staaten angehören, und es wird auch eine gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik verfolgt.

Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören zusätzlich zu den EU-Staaten die Länder Lichtenstein, Norwegen und Island. Im Jahr 1992 lehnte die Schweizer Stimmbevölkerung den Beitritt zum EWR mit 50,3% ab. Allerdings hat die Schweiz seit dem Jahr 2000 in mehreren Runden zahlreiche bilaterale Verträge mit der EU abgeschlossen. Heute regeln insgesamt 120 bilaterale Abkommen das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU. Verhandlungen zu einem institutionellen Rahmenabkommen mit der EU wurden vorübergehend vom Bundesrat abgebrochen.

 

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2. Soll die Schweiz ein umfassendes (inkl. Landwirtschaft) mit den USA anstreben?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Freihandel bedeutet, dass der Handel zwischen zwei Staaten nicht durch Zölle, Import-Kontingente oder ähnliche Vorschriften behindert wird. Ein Freihandelsabkommen gewährleistet diesen Freihandel, indem ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den vertragsschließenden Staaten abgeschlossen wird. Die Schweiz verfügt derzeit über kein Freihandelsabkommen mit der USA, obwohl sie seit 2021 der wichtigste Exportmarkt der Schweiz und seit längerem die zweitwichtigste Handelspartnerin (nach Deutschland) ist.

Während die USA ca. 36. Millionen Franken am Schweizer Zoll für ihre Exporte in die Schweiz zahlen mussten, zahlte die Schweiz mit 300 Millionen Franken fast das 10-fache an Zollgebühren. Dies liegt daran, dass viele Produkte aus den USA bereits heute zollfrei in die Schweiz importiert werden. Einzig im Bereich der Landwirtschaft sind die Zölle noch relativ hoch. Dies führt dazu, dass die Schweiz rund dreimal mehr landwirtschaftliche Produkte in die USA einführt als die USA in die Schweiz. Damit ein Handelsabkommen mit den USA zustande kommen kann, geht man davon aus, dass die USA Zugang zum Schweizer Agrarmarkt bekommen will und dementsprechend die Zölle in diesem Bereich gesenkt werden müssten.

Die USA wurden in den letzten Jahren zum zweitwichtigsten Handelspartner der Schweiz. Der Anteil der Güterexporte in die USA, gemessen an allen Schweizer Güterexporten, ist in den letzten Jahren auf ca. 15 Prozent gestiegen. Seit 2021 ist die USA der wichtigste Exportmarkt der Schweiz. 2021 lieferte die Schweiz Waren von 47 Milliarden Franken in die USA.

Werden die Importzölle für landwirtschaftliche Produkte aus den USA gesenkt, bedeutet dies mehr Wettbewerb für die Schweizer Landwirtschaft.

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3. Sollen Schweizer Unternehmen, deren Tochterfirmen oder Zulieferer im Ausland tätig sind, zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards verpflichtet werden?

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Erläuterungen

Im November 2020 scheiterte die sogenannte Konzernverantwortungsinitiative knapp aufgrund des fehlenden Ständemehrs. Sie forderte, dass sich alle grossen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichten, bei ihren Geschäften international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. Unternehmen, welche aus der Schweiz heraus operieren, sowie deren ausländische Tochterfirmen und von ihnen kontrollierte Unternehmungen sollen zu einer Sorgfaltsprüfung im Bereich Menschen- und Umweltrechte verpflichtet werden.

 

Kann der Nachweis einer solchen Sorgfaltsprüfung nicht erbracht werden, wird ein Konzern mit Sitz in der Schweiz für den Schaden haftbar, den er oder eine Tochterfirma im Ausland angerichtet hat. Die Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden durch Schweizer Unternehmen könnten in der Schweiz auf Wiedergutmachung klagen.

 

Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards am Produktionsstandort umfassen beispielsweise prekäre Arbeitsbedingungen (z.B. fehlende Sicherheitsstandards), Kinderarbeit in Textilfabriken oder Umweltverschmutzung beim Rohstoffabbau.

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4. Soll die Schweiz die Bilateralen Verträge mit der EU kündigen und ein ohne Personenfreizügigkeit anstreben?

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Erläuterungen

Das Bilaterale Abkommen I, welches im Jahr 1999 unterzeichnet wurde und seit 2002 in Kraft ist, enthält sieben sektorielle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Es regelt das Verhältnis in den Bereichen Landwirtschaft, Land- und Luftverkehr, Forschung, Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse und öffentliches Beschaffungswesen. Dies sind primär Instrumente zur Marktöffnung, die den Zugang zum EU-Binnenmarkt ermöglichen. Im Vertragspaket integriert ist eine sogenannte Guillotine-Klausel, was bedeutet, dass alle sieben Verträge gekündigt werden, sobald ein Vertrag aufgelöst wird. 

Besonders umstritten in den Bilateralen Verträgen I ist die Personenfreizügigkeit. Diese besagt, dass Arbeitsplatz und Aufenthaltsort innerhalb des Staatsgebiets der Vertragsparteien frei ausgewählt werden dürfen. Treten der EU neue Länder bei, muss im Rahmen eines Zusatzprotokolls die Personenfreizügigkeit mit dem neuen Staat ausgehandelt werden. Im Jahr 2020 wurde eine Volksinitiative abgelehnt, die forderte, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU gekündigt wird.

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5. Soll die Schweiz zu einer strikten Auslegung der Neutralität zurückkehren (weitgehender Verzicht auf wirtschaftliche Sanktionen)?

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Erläuterungen

Gemäss Schweizerischer Bundesverfassung  müssen der Bundesrat und das Parlament Massnahmen zur Wahrung der Neutralität der Schweiz treffen. 

Massgebend ist das von der Schweiz ratifizierte Neutralitätsrecht, welches im Haager Abkommen von 1907 die Rechte und Pflichten neutraler Staaten regelt. Dies beinhaltet unter anderem das Nichteinmischen bei bewaffneten Konflikten. Gleichzeitig verfügt die Schweiz aber über eine Armee, um die Unabhängigkeit und territoriale Integrität zu gewährleisten. Die Schweiz ist Mitglied in verschiedenen internationalen Organisationen, aufgrund Ihrer Neutralität jedoch in keinen Militärbündnissen. 

Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine wurde in der Schweiz vermehrt die Frage nach der Vereinbarkeit von wirtschaftlichen Sanktionen mit der Neutralität gestellt. Im Februar 2022 hat der Bundesrat entschieden, einige Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen. Diese sind beispielsweise ein Importverbot von Kohle, Sperre von Vermögenswerten und Exportverbote von Güter für die Luft- und Raumfahrt. Die vollständige Liste findet sich auf der Webseite des SECO.

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