Nationalratswahlen 2023
2. Gesundheit (0/5)

1. Soll für Kinder eine Impfpflicht gemäss dem Schweizerischen Impfplan eingeführt werden?

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Erläuterungen
Pro
Contra

In der Schweiz besteht keine Impfpflicht. Ob jemand sich für oder gegen eine Impfung ausspricht, kann jede/-r selbst entscheiden. Eltern können somit entscheiden, ob und gegen was ihr Kind geimpft wird.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht jeweils zu Jahresbeginn einen Impfplan. Dieser soll einen optimalen Impfschutz der Bevölkerung gewährleisten. Der Schweizerische Impfplan 2023 des BAG für Kinder schlägt vor, Säuglinge im Alter von zwei bis vier Monaten gegen folgende Erkrankungen zu impfen:

  • Diphtherie
  • Starrkrampf
  • Keuchhusten
  • Kinderlähmung
  • Haemophilus influenzae b (Verursacher von Hirnhaut- und Kehlkopfentzündungen)
  • Hepatitis B
  • Pneumokokken

Später, im Alter von neun bis 12 Monaten, soll eine kombinierte Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (Windpocken) folgen. Gemäss BAG-Empfehlung sollten sich Mädchen (im Alter von 11–14 Jahren) zusätzlich gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV) impfen lassen.

Wiederholt auftretende Masernausbrüche: Im internationalen Vergleich ist die Impfdichte in der Schweiz tiefer als in anderen Staaten. Dies verhindert die komplette Ausrottung der Krankheit.

Schutz der Allgemeinheit und besonders verwundbarer Personen: Durch Impfungen wird nicht nur das eigene Kind, sondern auch Neugeborene, andere Kinder, Schwangere und andere Erwachsene geschützt. Durch eine flächendeckende Impfung können Epidemien verhindert werden.

Nebenwirkungen einer Impfung geringer als tatsächliche Erkrankung: Masern können beispielsweise zu Hirnhaut- und Lungenentzündungen führen. Während bei der Impfung nur eine von einer Million Personen eine Hirnhautentzündung erleidet, ist bei der tatsächlichen Erkrankung jeder Tausendste von einer solchen Entzündung betroffen. 

Rückgang von Infektionskrankheiten durch Impfungen: Viele Infektionskrankheiten sind in der Schweiz verschwunden. Infolge der Globalisierung kommen Erreger immer wieder ins Land und können bei einer tiefen Impfdichte immer wieder neu verbreitet werden.

Entscheidungshoheit bei den Eltern: Auf keinen Fall sollte eine Impfpflicht für Kinder aufgezwungen und so auf schwerwiegende Weise in die persönliche Freiheit eingegriffen werden.

Schwere Nebenwirkungen können auftreten: Die Risiken einer Impfung sind nur schwer abschätzbar, da jeder Mensch individuell ist.

Entscheidung über verpflichtende Impfungen: Wenn eine Impfpflicht eingeführt wird, entscheiden die Behörden darüber, welche Impfungen notwendig sind und welche nicht. Dabei ist nicht klar, auf welcher Grundlage solche Entscheidungen getroffen werden.

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2. Befürworten Sie die Einführung einer Abgabe auf zuckerhaltige Lebensmittel (Zuckersteuer)?

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Pro
Contra

Regelmässiger hoher Zuckerkonsum wirkt sich negativ auf die Gesundheit aus. Er begünstigt Karies, Übergewicht und Diabetes, schädigt die Gefässe und führt zu Bluthochdruck. Deshalb empfiehlt die WHO pro Person und Tag, nicht mehr als 10 Teelöffel Zucker zu sich zu nehmen. Währenddessen konsumieren Schweizer-/innen durchschnittlich doppelt so viel Zucker wie empfohlen.

Indem eine Abgabe auf zuckerhaltige Lebensmittel erhoben wird, soll der Zuckerkonsum eingedämmt und die allgemeine Gesundheit der Schweizer Bevölkerung gefördert werden. Die Steuer soll Lebensmittelhersteller dazu motivieren, weniger Zucker in ihren Rezepten zu verwenden. Auf die Konsument/-innen wirkt die Steuer durch teurere Produkte.

Weltweit kennen zehn europäische Länder sowie 27 weitere Staaten und einige Bundesstaaten der USA eine Zuckersteuer. Auch die WHO und diverse Ärzteorganisationen empfehlen diese Massnahme. In der Schweiz wird deren Einführung vor allem in den westschweizer Kantonen diskutiert. Der Kanton Neuenburg reichte 2017 eine Standesinitiative, aus der sich jedoch keine weiteren Folgen ergeben haben. Gesetzlich gilt bisher erst die Mailänder Erklärung von 2015, die vom Bundesrat und zehn Lebensmittelhersteller und -händler (u.a. Nesté, Coop und Migros) unterzeichnet wurde und die Unterschreibenden dazu anhält, auf freiwilliger Basis den Zuckeranteil in bestimmten Lebensmitteln zu senken. Seit der Unterzeichnung 2015 ist der Zuckerkonsum um drei Prozent gesunken.

Krankheiten, die mit überhöhtem Zuckerverzehr in Verbindung stehen, nehmen auch in der Schweiz stetig zu. Auf Eigenverantwortung der Bevölkerung zu setzen funktioniert nur dann, wenn sie über die “Zuckerfallen” aufgeklärt sind. Dies ist zurzeit nicht der Fall. Mit der Zuckersteuer kommt die Schweiz der staatlichen Fürsorgepflicht nach, welche die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung zu fördern versucht.

Die Erfahrung aus dem Ausland zeigt, dass die Zuckersteuer den Zuckerverzehr effektiv senkt, ohne wirtschaftliche Schäden anzurichten. In England wurde nach der Einführung einer Zuckersteuer auf Softdrinks beispielsweise 22% weniger Zucker konsumiert, während der Verkauf um 10% stieg und die Herstellkosten der Softdrinks durch den verringerten Zuckeranteil gesenkt werden konnten. 

Die Mailänder Erklärung bietet unzureichenden Schutz für Konsument/-innen. Zum einen basiert die Erklärung ausschliesslich auf Freiwilligkeit. Somit schafft sie keine Anreize für Produzent/-innen, als Vorreiter/-innen die Rezepte zu ändern und womöglich zuckergewohnte Kund/-innen an süssere Konkurrent/-innen zu verlieren.

Die Zuckersteuer kann als Bevormundung der Bevölkerung betrachtet werden. Der individuelle Konsum von Lebensmitteln geht den Staat nichts an. Es ist wichtig, dass Menschen die Freiheit haben, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und für ihre Gesundheit selbst verantwortlich zu sein. 

Private unternehmerische Ansätze sind deutlich wirksamer als staatliche Eingriffe. Lebensmittelproduzent- und händler/-innen haben breite Marktkenntnisse, wissen um verändernde Konsumgewohnheiten und können damit schneller und flexibler darauf reagieren als staatliche Regulierung. Ausserdem erfordert die Erhebung einer Zuckersteuer einen hohen Kontroll- und Verwaltungsaufwand seitens des Staates. Dies bedeutet zusätzliche Kosten und Ressourcen, die für andere gesundheitsfördernde Massnahmen eingesetzt werden könnten. 

Die Zuckersteuer allein ist nicht ausreichend, um das Problem des überhöhten Zuckerkonsums zu lösen. Es gibt viele andere Faktoren, die die Gesundheit beeinflussen, wie beispielsweise Bewegung, genetische Veranlagung und Ernährungsgewohnheiten im Allgemeinen. Eine umfassende Strategie, die diese Faktoren berücksichtigt, wäre effektiver als die alleinige Fokussierung auf eine Zuckersteuer.

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3. Sollen sich die Versicherten stärker an den Gesundheitskosten beteiligen (z.B. Erhöhung der )?

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Die Kosten im Gesundheitswesen sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Um den finanziellen Druck auf die Kantone und Krankenkassen finanziell zu entlasten, gibt es den Vorschlag, dass sich die Versicherten selbst stärker an den Kosten beteiligen. Dies soll mit der Erhöhung der Mindestfranchise geschehen. 

Die Franchise ist der Betrag, welcher jede/-r Versichert/-e als Anteil für anfallende Krankheits- oder Heilungskosten selber bezahlen muss. Erst wenn die Franchise aufgebraucht ist, zahlt die Krankenkasse. Dabei kann zwischen verschiedenen Franchisen gewählt werden: für Erwachsene liegt die tiefste Option bei 300 CHF, die höchste bei 2500 CHF. Neben der Franchise zahlen Versicherte auch einen Selbstbehalt von 10% der Gesundheitskosten, wobei dieser jährlich auf 700 CHF begrenzt ist. Insgesamt zahlen Versicherte für ihre Gesundheitskosten somit die gewählte Franchise plus maximal 700 CHF pro Jahr.

  • Kosteneinsparungen: Wenn Versicherte sich stärker an ihren Gesundheitskosten beteiligen, wird dies zu Kosteneinsparungen im Gesundheitssystem führen. Eine höhere Eigenbeteiligung führt dazu, dass die Versicherten bewusster mit ihren Gesundheitsausgaben umgehen und nur notwendige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

 

  • Verantwortungsbewusstsein und Vorbeugen von Krankheiten: Eine höhere Eigenbeteiligung fördert das Verantwortungsbewusstsein der Versicherten für ihre Gesundheit. Wenn die Versicherten einen Teil der Kosten tragen müssen, werden sie sich eher bemühen, einen gesunden Lebensstil zu pflegen und Krankheiten vorzubeugen.

 

  • Senkung der Prämien: Eine höhere Mindestfranchise kann zu niedrigeren Krankenkassenprämien führen. Wenn die Versicherten einen höheren Anteil der Gesundheitskosten selbst tragen, können die Krankenkassen ihre Prämien senken, da sie weniger Leistungen finanzieren müssen.
  • Finanzielle Belastung: Eine höhere Eigenbeteiligung kann für Menschen mit geringem Einkommen eine finanzielle Belastung darstellen. Menschen mit niedrigem Einkommen können sich möglicherweise notwendige medizinische Leistungen nicht leisten, wenn sie einen höheren Anteil an den Kosten tragen müssen.

 

  • Ungerechtigkeit: Eine höhere Eigenbeteiligung kann zu Ungerechtigkeiten im Gesundheitssystem führen. Menschen mit einer geringeren Gesundheitskompetenz oder einer geringeren Bildung können Schwierigkeiten haben, die Kosten und den Nutzen von medizinischen Leistungen zu bewerten. Dadurch könnten sie notwendige medizinische Leistungen nicht in Anspruch nehmen und ihre Gesundheit gefährden.

 

  • Qualität der Gesundheitsversorgung: Wenn die Versicherten sich stärker an den Gesundheitskosten beteiligen, besteht die Gefahr, dass sie notwendige medizinische Leistungen aus finanziellen Gründen ablehnen oder verschieben. Dadurch könnten Krankheiten verschleppt oder verschlimmert werden, was letztendlich zu höheren Gesundheitskosten und einer schlechteren Gesundheitsversorgung führen kann.
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4. Sollen in Zukunft bei Pandemien die Möglichkeiten des Bundesrats zur Einschränkung des Privat- und Wirtschaftslebens stärker begrenzt werden?

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In gesundheitlichen Notlagen wie der Corona-Pandemie kann es zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlich sein, schweizweit geltende Massnahmen anzuordnen. Unter Berücksichtigung der - sich oftmals schnell ändernden - Bedrohungslage müssen Entscheide für Massnahmen und deren Umsetzung rasch erfolgen können. Verzögerungen können den Verlauf der epidemiologischen Lage negativ beeinflussen (Verlängerung, Verstärkung etc.). 

Um eine effiziente Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, sieht das vom Parlament und Volk genehmigte Epidemiengesetz (EpG) eine entsprechende Entscheidkompetenz des Bundesrates vor. Damit kann der Bundesrat allein über Massnahmen entscheiden, die u.a. Einschränkungen des Privat- und Wirtschaftslebens beinhalten.

Im Epidemiengesetz braucht es eine Machtbeschränkung des Bundesrates, um die Rechte des Volkes, der Kantone und des Parlaments zu schützen. In dringlichen Fällen muss und kann der Bundesrat zwar handeln, es ist aber umgehend das Parlament einzuberufen. Dieses hat nämlich eine Führungsverantwortung, die durch das Volk legitimiert ist. 

Die fehlende rechtliche Einbindung des Parlaments wirkt sich negativ auf die Einbindung möglichst breiter Bevölkerungskreise aus. 

Das Vertrauen in die Massnahmen oder die staatlichen Institutionen insgesamt leidet darunter, wenn vorgängig zum Entscheid keine breitere politische Debatte geführt wird. Ohne Vertrauen ist auch die Bereitschaft der Bevölkerung, die Massnahmen umzusetzen, beeinträchtigt.

Der Bundesrat befindet sich in einer einzigartigen Position, bei Pandemien schnell relevantes Expertenwissen einzuholen und entsprechende Massnahmen schweizweit anzuordnen. Damit kann sichergestellt werden, dass die Massnahmen den neuesten wissenschaftlichen Standards entsprechen, und ein “föderaler Flickenteppich” an unterschiedlich wirksamen Massnahmen vermieden werden. Für den effizienten Schutz der öffentlichen Gesundheit ist die Entscheidkompetenz im EpG deshalb gerechtfertigt. 

Der Bundesrat ist sich der Verantwortung bewusst, welche ihm durch das Epidemiengesetz auferlegt wurde. Seine Entscheide zur Bekämpfung des Coronavirus fällt er stets in Abwägung der Konsequenzen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft.

Der Handlungsbedarf, die Möglichkeiten des Bundesrates einzuschränken, ist gering. Der Bundesrat plant, Ende 2023 einen Revisionsentwurf des EpG beim Parlament einzureichen, bei dem die Erkenntnisse der Evaluation zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie und die Rolle bzw. Kompetenzen des Parlaments und Bundesrats miteinbezogen werden. Diesbezüglich soll auch geprüft werden, ob und wie ein Einbezug des Parlaments bei Entscheiden des Bundesrates in geeigneter Weise erfolgen kann.

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5. Soll der Bund die Kompetenz zur Festlegung des Spitalangebots erhalten (nationale Spitalplanung bzgl. Standorte und Leistungsangebot)?

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Für die Spitalplanung in der Schweiz sind primär die Kantone zuständig. Die Kantone bestimmen gestützt auf Kriterien der Wirtschaftlichkeit und der Qualität, welche Spitäler zur Krankenversicherung zugelassen sind. Dazu werden von den Kantonen sogenannte Spitallisten erstellt, wo festgehalten wird, welche Spitäler welchen Leistungsauftrag erhalten. Angestrebt wird eine Konzentration der Leistungserbringung, wodurch die Kosten gesenkt und die medizinische Qualität gesteigert werden sollen.

Die Branche ist sich einig, dass es in der Schweiz ein Spital-Überangebot gibt und das Potential besteht, die Effizienz in der Gesundheitsversorgung durch kantonsübergreifende Kooperation zu verbessern. Trotz verschiedener Massnahmen wie die Einführung sogenannter Fallpauschalen bei der Finanzierung der Spitäler, sind bislang kaum Spitalschliessungen zu verzeichnen.

Pläne zur Streichung eines Spitals von der kantonalen Spitalliste - was vielerorts einer Schliessung gleichkommen dürfte - werden insbesondere in ländlichen Regionen von heftigen Protesten begleitet. Zudem subventionieren die Kantone aus regionalpolitischen Gründen immer wieder die eigene Spitalinfrastruktur, was den Wettbewerb zwischen den Spitälern verfälscht.

In der Schweiz gibt es rund 276 Spitäler mit 37'845 Betten (Stand 2021). Die durchschnittliche Gesamtauslastung liegt in der Regel unter der geforderten Auslastung von rund 85% für einen wirtschaftlichen Betrieb.

Die steigenden Gesundheitskosten lassen sich nur koordiniert und kantonsübergreifend angehen, aber die Kantone finden alleine seit mehr als zehn Jahren keine Lösung. Es herrscht kurzfristiges Denken & Kantönligeist, womit ineffiziente Doppelspurigkeiten im Gesundheitssystem weiterhin bestehen bleiben. 

Kantone greifen heute aktiv in den Erhalt von Spitälern ein, indem sie einerseits die Behandlung ausserhalb des Wohnkantons teurer machen und andererseits durch Subventionen Spitäler direkt unterstützen. Wenn jedoch Spitäler mit den Fallpauschalen ihre Behandlung nicht ausreichend finanzieren können, sollten sie ab- und nicht ausgebaut werden.

Dass im Spitalbereich ein Überangebot besteht, ist unbestritten. Deshalb kann man die Anzahl Spitäler ohne weiteres reduzieren, ohne dass die Versorgungssicherheit gefährdet würde. Darüber hinaus besteht ein Zusammenhang zwischen der Zahl der behandelten Fälle, der gesammelten Erfahrung und der Qualität der ärztlichen Behandlung. So bieten kleinere Spitäler ohne die nötige Routine und Erfahrung für viele Eingriffe eine schlechtere Behandlung als grössere Spitäler. Spitalschliessungen würden somit auch die Behandlung für jeden Einzelnen verbessern.

Spitalschliessungen dürfen nie losgelöst von der Frage beurteilt werden, wo die verbleibenden Patient/-innen künftig behandelt werden. Sprachliche und kulturelle Unterschiede zwischen den Landesteilen, welche für die Patient/-innen eine grosse Rolle spielen, müssen berücksichtigt werden. Regional werden gerade kleine Spitäler von den Patient/-innen geschätzt und gelten auch als wichtige Arbeitgeber.

Bei einer Schliessung von Spitälern drohen ein Bettenmangel im Akutbereich und verlängerte Wartezeiten. Dies kann zu einer medizinischen Unterversorgung und damit zu einem Anstieg von Krankheits- und Sterbefällen führen.

Die Anzahl der Spitäler ist nicht entscheidend. Wichtiger sind die Gesamtkapazität, die Preise und die transparente Qualität. Wegen des mangelnden Wettbewerbs sind die Preise noch immer zu hoch. Somit sind nicht Schliessungen das Ziel, sondern eine effizientere Spitalplanung. So hätten auch kleinere Spitäler eine Chance, wenn sie sich spezialisieren.

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