Nationalratswahlen 2023
1. Sozialstaat & Familie (0/3)

1. Befürworten Sie eine Erhöhung des Rentenalters (z.B. auf 67 Jahre)?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gehört zu den wichtigsten Sozialwerken der Schweiz und ist ein wesentlicher Pfeiler der schweizerischen Altersvorsorge. Sie ist eine obligatorische Versicherung. Durch die AHV soll bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod der notwendige Lebensbedarf (Existenzgrundbedarf) gedeckt werden.

Die AHV-Leistungen sind abhängig von der Höhe des bisherigen Einkommens und der Beitragsdauer. Finanziert wird die AHV nach dem Umlageverfahren. Das heisst, dass Personen im erwerbsfähigen Alter mit ihren Beiträgen die laufenden Renten der älteren Generationen finanzieren. Die Anzahl der Renter/-innen im Vergleich zu den Erwerbstätigen wird jedoch immer grösser. Die finanzielle Lage der AHV verschlechtert sich dadurch zusehends.

Um diesem Ungleichgewicht zwischen den Erwerbstätigen und der Rentnergeneration beizukommen und das Leistungsniveau der AHV beizubehalten, wird - neben anderen Massnahmen - vorgeschlagen, das Rentenalter der gestiegenen Lebenserwartung anzupassen. Damit soll die AHV finanziell entlastet werden. Die Schweizerische Stimmbevölkerung hat am 25. September 2022 die Reform AHV 21 angenommen, die das Rentenalter der Frauen schrittweise auf 65 erhöht. Diese tritt voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft.

Das Rentensystem muss aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und des Geburtenrückgangs angepasst werden. Ohne eine Erhöhung des Rentenalters werden immer weniger Erwerbstätige für immer mehr und immer länger lebende Rentner/innen aufkommen müssen. 

Das Umlageergebnis von den Beschäftigten zu den Rentner/-innen wird in Zukunft ohne Massnahmen früher oder später ein Defizit aufweisen.

 

Die Erhöhung des Rentenalters widerspricht den Realitäten des Arbeitsmarktes. Bereits heute werden immer mehr Personen frühzeitig pensioniert – ungefähr ein Drittel der erwerbstätigen Personen im Jahr vor der Pensionierung. 

Bei einer generellen Erhöhung des Rentenalters können sich viele Arbeitnehmende eine Frühpensionierung nicht mehr leisten. Davon sind insbesondere Personen aus körperlich anstrengenden Berufen mit niedrigem Einkommen betroffen (z. B. aus der Baubranche). 

Bereits heute ist es für Personen über 60 Jahre schwierig eine Stelle zu finden. Dies könnte sich mit einer Erhöhung des Rentenalters verschärfen.

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2. Soll der Staat mehr Mittel für die zur Verfügung stellen?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Die Krankenkassenprämie ist der Beitrag, den eine Privatperson jeden Monat für die Versicherung bezahlen muss. Die Höhe der Kosten hängt von der Versicherung und Franchise, sowie vom Wohnort und Alter ab. Personen mit einem tieferen Lohn und / oder vielen Kindern erhalten eine Prämienverbilligung vom Kanton, in dem sie wohnen. 

Aufgrund der steigenden Kosten im Gesundheitswesen stiegen die Prämien in den letzten Jahren stetig an, voraussichtlich wird es auch per 2024 eine weitere Erhöhung der Krankenkassenprämien geben. Um dem entgegenzuwirken, fordert eine Initiative (Prämien-Entlastungs-Initiative), dass keine versicherte Person mehr als zehn Prozent ihres Einkommens für die Prämien bezahlen muss. Das bedeutet, dass den Personen, bei welchen die Kosten 10% des Einkommens überschreiten, eine Prämienverbilligung zusteht. Die Initiative sieht vor, dass der Bund mindestens zwei Drittel der Kosten übernimmt.

In einem Gegenvorschlag zur Initiative wird vorgeschlagen, dass der Bund die Kantone dazu verpflichtet, mehr Mittel für die Prämienverbilligung bereitzustellen. Heute belaufen sich die Vorgaben vom Bund dabei um eine Verbilligung von mind. 80% für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten, sowie mind. 50% für junge Erwachsene in Ausbildung.

Die Kosten der Krankenkassenprämien steigen stetig und belasten viele Personen mit geringem Einkommen. Der Bund könnte dem entgegenwirken.

Die Kaufkraft der Leute wird durch die Massnahme gestärkt.

Die Kantone sind zuständig für die Spitalplanung. Es ist nicht gerechtfertigt, wenn der Bund die steigenden Kosten des Gesundheitswesens kompensieren muss.

Die Initiative enthält keine Anreize zur Eindämmung der steigenden Gesundheitskosten, die die Ursache für das Problem darstellen.

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3. Soll der Bund den finanziell stärker fördern?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Gemeinnützige Bauträger orientieren sich an der Kostenmiete und wirtschaften ohne Gewinnabsichten. Damit spielen sie insbesondere für die Wohnungsversorgung von Bevölkerungsgruppen, die auf dem Markt aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen benachteiligt sind, eine wichtige Rolle. Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ist als Verfassungsauftrag (Art. 108 BV) ein Ziel der Wohnungspolitik des Bundes. 

Heute fördert der Bund den gemeinnützigen Wohnungsbau indirekt über den sogenannten «Fonds de Roulement» (FdR). Beim FdR handelt es sich um einen Fonds des Verbands der gemeinnützigen Wohnbauträger, mit dem Wohnbaugenossenschaften zinsgünstige Darlehen gewährt werden. Dieser wurde 2020 mit einem Rahmenkredit von 250 Mio. CHF für 10 Jahre aufgestockt, um den Marktanteil gemeinnütziger Wohnungen aufrechtzuerhalten. Gemessen am Gesamtwohnungsbestand liegt dieser bei rund 5 Prozent. Zwischen den Kantonen gibt es jedoch starke Variationen.

Weitere Vorschläge für Förderungsmassnahmen haben sich bis anhin nicht durchgesetzt. So stimmte das Stimmvolk 2020 gegen die Initiative “Mehr bezahlbare Wohnungen”, die unter anderem verlangte, dass jährlich mindestens 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden

Aufgrund steigender Mietpreise in Städten und Agglomerationen finden Familien, ältere und junge Menschen keine bezahlbaren Wohnungen mehr. Der Bund nutzt die Massnahmen zur Förderung von bezahlbarem Wohnbau zu wenig und soll sich stärker engagieren.

Mit der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus und preisgünstiger Wohnungen wird das Wohnen langfristig der Spekulation und dem Renditedruck entzogen. 

Der Marktanteil gemeinnütziger Wohnungen stagniert seit 20 Jahren auf demselben Niveau. Auch der Bundeskredit von 2020 garantiert nur den bestehenden Marktanteil und stellt keine eigentliche Verbesserung der Situation dar.

Aufgabe der Wohnbaupolitik ist auf der Stufe der Kantone und Gemeinden besser angesiedelt, da sie sich mit den Verhältnissen vor Ort besser auskennen.

Der Bund sollte sich an einer marktwirtschaftlich organisierten Versorgung mit Wohnraum orientieren. Vor allem sollte auf wirtschaftsfeindliche Massnahmen wie z.B. fixe Quoten für neu erstellte gemeinnützige Wohnungen verzichtet werden.

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