Seit einiger Zeit kehren die drei Grossraubtiere Wolf, Bär und Luchs wieder in die Schweiz zurück. In den vergangenen Jahren haben sich vor allem Sichtungen von Wölfen in den Schweizer Alpen gehäuft. Mittlerweile leben rund 240 Wölfe (Stand 2023) und 300 Luchse (Stand 2019) in der Schweiz. Bären gibt in der Schweiz keine sesshaften, aber sie durchwandern vor allem den Kanton Graubünden regelmässig. Die Grossraubtiere Wolf, Bär und Luchs sind in der Schweiz – auch aufgrund internationaler Abkommen – gesetzlich geschützt. Da sie vom Aussterben bedroht sind, dürfen sie nicht oder nur unter sehr strengen Auflagen gejagt werden.
Mit der Ausbreitung von Grossraubtieren ist es bereits mehrfach zu Vorfällen gekommen, bei denen Wild- oder Nutztiere (vor allem Schafe) gerissen wurden. In diesem Zusammenhang wurden die Schutzbestimmungen der Grossraubtiere in der Jagdverordnung sowie dem Jagdgesetz wiederholt überarbeitet, um den Interessen der Bergbevölkerung – Alpenwirtschaft, Jagd und Tourismus – besser Rechnung zu tragen.
Zuletzt wurde das Jagdgesetz im Dezember 2022 angepasst (ein fakultatives Referendum dagegen kam nicht zustande). Besonders erleichtert wird dabei der Abschuss des Wolfes. Wie zuvor dürfen die Kantone mit Zustimmung des Bundes die Bestände regulieren, wenn die Tiere Infrastrukturanlagen erheblich gefährden, grosse Schäden an Nutztieren verursachen oder den Wildbestand übermässig vermindern. Das beinhaltet schadensstiftende Einzelwölfe in Rudelterritorien wie auch Jungtiere des Vorjahres. Neu ist es ebenfalls möglich, während der Jagdsaison zwischen dem 1. September und 31. Januar Wölfe präventiv zu erlegen. Eine Bewilligung darf aber nur erteilt werden, wenn dadurch der Fortbestand der Wolfspopulation nicht gefährdet wird und Herdenschutzmassnahmen (z.B. Schutzhunde) die Risse nicht verhindern können.
Grossraubtiere brauchen Wildnis. Die Schweiz ist aber so dicht besiedelt, dass ein Zusammenleben mit dem Mensch nicht möglich ist. Aufgrund der dichten Besiedlung werden die Raubtiere zu einer Gefahr für Menschen und schaden dem Tourismus.
Eine Lockerung ist notwendig, um Nutz- und Haustiere zu schützen. Umfassende Herdenschutzmassnahmen sind unverhältnismässig, und deren Wirksamkeit ist fraglich. Eingesetzte Schutzhunde können zudem für Wanderinnen, Wanderer und Tourist/-innen ein Risiko darstellen.
Eine Gesetzesänderung zur Lockerung des Schutzes ist mit der Berner Konvention über den Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen vereinbar.
Wolf, Bär und Luchs gehören zur ursprünglichen Tierwelt der Schweiz. Die Rückkehr der Grossraubtiere trägt zu einem gesunden Wildtierbestand bei, da die Wildtiere so einen natürlichen Feind zurückerhalten, scheuer werden und sich artgerechter verhalten.
Die Schweiz leistet aufgrund ihrer geografischen Lage einen wichtigen Beitrag an die europäischen Bemühungen zur langfristigen Arterhaltung.
Die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass die Angst vor Übergriffen auf Menschen unbegründet ist. Grossraubtiere wie der Luchs, Wolf oder Bär sind sehr menschenscheu und jagen in der Regel nur unbewachte Nutztiere. Eine Koexistenz ist möglich, wenn sich die heutige Nutztierhaltung den neuen Anforderungen anpasst. Mit geeigneten Massnahmen (zum Beispiel Schutzhunden) können die Schäden auf ein Minimum begrenzt werden.