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5. Gesellschaft & Ethik (0/2)

1. Soll der Konsum von Cannabis legalisiert werden?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Cannabisprodukte, welche einen durchschnittlichen THC-Gehalt von mindestens 1% aufweisen, unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz und sind somit verboten. Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt unter 1% fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.

Seit dem 1. Oktober 2013 wird Cannabiskonsum mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft – unter der Voraussetzung, dass die Person volljährig ist und höchstens 10 g Cannabis bei sich trägt. Andernfalls wird sie angezeigt, ein Gericht kann eine einfache Verwarnung aussprechen oder ihr eine Geldstrafe und zusätzlich die Gerichtskosten auferlegen. Es erfolgt kein Eintrag ins Vorstrafenregister. Bei Fällen von Handel fällt die Bestrafung härter aus und wenn der Umsatz CHF 100’000 oder der erzielte Gewinn CHF 10’000 übersteigt, werden sie mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert.


Seit einigen Jahren werden Stimmen lauter, die eine Neuregulierung von Cannabis fordern, welche das generelle Verbot von Cannabis ablöst. Zurzeit gibt es in der schweizerischen Politik eine Reihe von Vorstössen, die das Thema aufgreifen. So hat das Parlament im August 2022 etwa das Verbot der Nutzung von Cannabis zu medizinischen Zwecken aufgehoben. Ebenso hat es im März 2021 die Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz beschlossen. In verschiedenen Schweizer Städten sind nun verschiedene Pilotprojekte geplant, die unterschiedliche Regulierungsformen in einem zeitlich begrenzten Rahmen ausprobieren möchten.

Den Konsum von Drogen zu verbieten, rechtfertigt sich, wenn auf diese Weise Minderjährige wirksam vor den Drogen geschützt werden können. Das heutige Verbot hat aber das Drogenangebot keineswegs reduziert. Die Illegalität von Cannabis erschwert es, die Qualität der Substanz zu kontrollieren. Dadurch ist immer häufiger gestrecktes Cannabis im Umlauf, was für den Verbraucher erhebliche Folgen haben kann. Mit einer Legalisierung könnten staatliche Kontrollen erfolgen. Wo eine Nachfrage existiert, bildet sich immer ein Markt. Verbleibt dieser aber in der Illegalität, leistet er Vorschub für illegale Geschäftspraktiken und fördert das Wachstum der organisierten Kriminalität. Durch eine Legalisierung könnte der Staat diesen Markt regulieren, was zu einer Senkung der Drogen- und Beschaffungskriminalität führen würde. Die Erfahrungen anderer Länder wie z.B. Portugal und die Niederlande lehren, dass die Legalisierung von Cannabis den landesweiten Konsum nicht erhöht.

Für viele Menschen ist das Verbot der Hauptgrund, nicht mit dem Konsum von Drogen zu beginnen. Wenn das Verbot aufgehoben würde, würde die Hemmschwelle sinken und die Zahl der Konsumenten steigen. Cannabis kann als Einstiegsdroge dienen, was das Risiko des Konsums harter Drogen erhöht. Die Legalisierung von Cannabis würde den Schwarzmarkt nicht vollständig durch einen legalen Markt ersetzen. Im Gegenteil, die Drogenhändler würden noch aggressiver gegen Minderjährige vorgehen, da ihnen der Zugang zu Cannabis weiterhin verwehrt bliebe. Der Jugendschutz wäre somit noch stärker gefährdet. Schließlich bestätigte das Volk im November 2008 das geltende Betäubungsmittelgesetz und sprach sich damit für Repression und Sanktionen aus.

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2. Soll neben "weiblich" und "männlich" ein drittes amtliches Geschlecht eingeführt werden?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Die schweizerische Rechtsordnung basiert auf einer jahrhundertelangen gesellschaftlichen Tradition und bezieht sich bei der Bezugnahme auf das Geschlecht auf die beiden traditionellen Geschlechter "weiblich" und "männlich". Das Personenstandsregister erfasst das Geschlecht der Bürger/-innen als wichtiges Element des Personenstandes und erlaubt derzeit nur die Eintragung der beiden traditionellen Geschlechter. In den letzten Jahren gab es in verschiedenen ausländischen Rechtsordnungen eine Diskussion über die Einführung eines dritten Geschlechts oder die Möglichkeit, auf den Geschlechtseintrag zu verzichten.

Auch in der Schweiz ist das Thema aktuell. Der Bundesrat prüfte 2022 in einem Bericht die Einführung eines dritten amtlichen Geschlechts. Bislang stellt er sich gegen dessen Einführung oder einem generellen Verzicht auf den Geschlechtseintrag, da er die gesellschaftlichen Voraussetzungen derzeit als nicht gegeben erachtet. Das Bundesgericht anerkennt Intergeschlechtlichkeit, aber sorgt sich um die daraus resultierenden Rechtsunsicherheiten und urteilte im Mai 2023 einstimmig gegen ein drittes Geschlecht. 

Die Einführung eines dritten Geschlechts würde dazu beitragen, Menschen mit intersexuellen Merkmalen oder nicht-binäre Geschlechtsidentitäten besser zu inkludieren und ihre Gleichberechtigung zu fördern.

Andere Länder wie Deutschland, Australien, Indien, Kanada und Nepal haben bereits ein drittes Geschlecht anerkannt. Die Schweiz könnte diesem internationalen Trend folgen und somit ein Zeichen für Offenheit und Toleranz setzen.

Viele non-binäre Personen werden diskriminiert und haben unter anderem deshalb im Schnitt eine schlechtere psychische Gesundheit. Die Einführung eines dritten Geschlechts kann dazu beitragen, die Gesundheit dieser Menschen zu verbessern.

Die Einführung eines dritten Geschlechts würde zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten. Es müssten neue Formulare und Dokumente erstellt werden, um das dritte Geschlecht zu berücksichtigen.

Die genaue Definition und rechtliche Anerkennung eines dritten Geschlechts könnten kompliziert sein und zu (Rechts-)Unsicherheit führen. Es müssten klare Regeln und Richtlinien aufgestellt werden, um sicherzustellen, dass die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen klar definiert sind.

Es ist fraglich, ob die Gesellschaft in der Schweiz bereit ist, ein drittes Geschlecht zu akzeptieren. Es könnte zu Widerstand und Ablehnung führen, insbesondere von konservativen Gruppen, die traditionelle Geschlechterrollen bevorzugen.

Das dritte Geschlecht umfasst eine Reihe von unterschiedlichen Identitäten, die alle in denselben Topf geworfen werden.

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