Die sogenannte SRG-Initiative will die Gebühren für Radio- und Fernsehprogramme auf 200 Franken pro Haushalt reduzieren und für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen komplett abschaffen.
Momentan zahlen alle Haushalte 335 Franken pro Jahr. Ausgenommen davon sind Personen, die Ergänzungsleistungen der AHV oder IV beziehen. Juristische Personen mit einem Umsatz von weniger als 500‘000 Franken bezahlen bereits heutzutage keine Gebühren, ab diesem Betrag ist die Höhe der Abgabe abhängig von ihrem Jahresumsatz.
Die Einnahmen der Gebühren gehen grösstenteils an die SRG (Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft). Der Bund bestimmt, welches Medienunternehmen wie viel finanzielle Unterstützung erhält.
Alle Personen müssen gleich viel bezahlen, unabhängig davon, ob sie die Dienstleistungen der SRG direkt nutzen. Das empfinden einige als ungerecht.
Unternehmer, die einen Umsatz von mind. 500'000 Franken im Jahr erwirtschaften, werden heute doppelt besteuert: nämlich als Einzelperson, sowie im Betrieb.
Haushalte mit einem tiefen Haushaltseinkommen oder Personen in Einzelhaushalten, die die Kosten allein tragen, werden entlastet.
Die reduzierte Einnahme-Summe von 200 CHF pro Haushalt genügt, um die Medienvielfalt und -qualität weiterhin zu gewährleisten. Sprachliche Minderheiten erhalten durch einen Finanzausgleich weiterhin gleichwertige Inhalte wie die Deutschsprachigen.
Für ein kleines Land wie die Schweiz mit verschiedenen Sprachregionen und einer direkten Demokratie ist ein vielfältiges Medienangebot wichtig. Durch die Initiative würde das Angebot aber ausgedünnt werden.
Wenn nur noch produziert wird, was sich finanziell lohnt, schadet dies der Medienvielfalt und -qualität. Die Abhängigkeit von privaten Geldgebern und ausländischen Investoren nimmt zu, was die Unabhängigkeit der Medien gefährdet.
Die juristischen Unternehmen, welche weniger als 500'000 Franken Umsatz generieren, müssen bereits heute keine Gebühren bezahlen.